Kassenärztliche Vereinigungen wehren sich gegen Terminservice- und Versorgungsgesetz

Potsdam/Hannover – Die Kritik am Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) reißt nicht ab. Jetzt haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Brandenburg, Nordrhein und in Niedersachsen dem Entwurf eine Absage erteilt.
„Dieser Entwurf stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Handlungs- und Versorgungsrealität der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten dar“, heißt es in einer Resolution, die die Vertreterversammlung der KV Brandenburg verabschiedet hat. Das Gesetz werde keine Verbesserung der Patientenversorgung bewirken, sondern das „nichtindizierte Inanspruchnahmeverhalten unserer Patienten“ weiter verstärken, so die KV-Vertreter. Sie fordern eine „Ausfinanzierung des tatsächlichen Versorgungsaufwandes, der sich aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft und Erweiterung des ambulanten Versorgungsauftrages deutlich erhöht hat“.
Eine Erweiterung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden lehnt die Vertreterversammlung ab. Die Delegierten weisen daraufhin, dass Brandenburger Ärzte schon jetzt mehr als 50 Stunden pro Woche Praxistätigkeit leisteten. Die Festsetzung der Mindestsprechstundenzeiten auf 25 Stunden berge die Gefahr, dass niedergelassene Ärzte ihren Tätigkeitsumfang auf diese gesetzliche Mindestsprechzeit reduzieren, warnen die KV-Delegierten.
Scharfe Kritik kam auch aus Düsseldorf. Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert in einer Resolution ebenfalls, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten. Besonders ärgerlich ist laut dem KV-Vorstandsvorsitzenden Frank Bergmann, dass die KVen die Einhaltung der Mindestsprechstundenzahl überwachen sollen.
„Hier werden wir zur Sprechstundenpolizei und das ist nicht das, was wir uns als KV vorgestellt haben“, sagte der KV-Chef. Die Forderung sei völlig bürokratisch und erfordere „einen riesigen Aufwand“. Sie sei daher in der Sache „vollkommen abwegig“, so Bergmann.
Gegen Mitspracherecht der Länder bei Bedarfsplanung
Kritik übte er auch am geplante Mitsprache- und Antragsrecht der Bundesländer im Zulassungsausschuss. Werde dieser Passus im TSVG-Entwurf nicht geändert, sei zu befürchten, dass Landräte zum Beispiel zusätzliche Facharztsitze für ihre Kommunen bei der KV beantragten, wenn sie der Meinung seien, dass dort noch ein Facharzt hinmüsse. Dabei sei es unerheblich, ob dieser Planungsbereich gesperrt sei. „Das weisen wir energisch zurück. „Länder benötigen keine Mitsprache bei der Bedarfsplanung“, so Bergmann.
Auch die KV Niedersachsen kritisierte den Gesetzentwurf. Die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten und angestellte Ärzte der KV Niedersachsen sehen in den Plänen „einen nicht akzeptablen und erst recht nicht zielführenden Eingriff in die ärztliche Arbeit und Praxisführung“. Am Ende werde eine Verschlechterung der ärztlichen Versorgung stehen. „Wer schnellere Termine will, darf den Arztberuf nicht durch Bürokratie und politische Zwangsmaßnahmen so unattraktiv gestalten, dass sich kaum noch ein Arzt niederlassen will“, stellen die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse fest.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes ist am 10. Oktober mit dem Kabinettsbeschluss zu dem Gesetz zu rechnen. Die erste Lesung des Gesetzes ist für den 13. Dezember geplant. Die Anhörung im Bundestag soll am 28. Januar 2019 stattfinden. Das Gesetz könnte dann frühestens zum 1. April 2019 in Kraft treten und nicht wie bislang angenommen bereits zum Jahresbeginn.
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