Ärzteschaft

Kassenärztliche Bundesvereinigung bekräftigt Forderungen nach Bürokratieabbau

  • Freitag, 21. August 2026
/stokkete, stock.adobe.com
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Berlin – Um Zeit und Geld zu sparen, braucht es aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Dafür erarbeitete sie insgesamt 23 Vorschläge. Besonderes Einsparpotenzial sieht die KBV unter anderem bei Praxisanfragen und Prüfverfahren.

Die vorgestellten Bürokratieabbau-Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seien richtig, aber nicht ausreichend, um den „über Jahrzehnte angewachsenen Bürokratieberg in den Praxen abzubauen“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner den KBV-Praxisnachrichten. Mit weiteren Schritten ließen sich nach Hochrechnungen jährlich circa 400 Millionen Euro einsparen. Außerdem würden rund acht Arbeitstage à zehn Stunden pro Praxis frei.

Um dies zu erreichen, bezieht sich eine der vorgelegten Forderungen auf die täglichen Anfragen an Arztpraxen – beispielsweise vonseiten der Krankenkassen, dem Medizinischem Dienst oder den Sozial- und Versorgungsämtern. Hier könnten einheitliche digitale Fragebögen eingeführt werden, mit dem Ziel das Ausfüllen und den Versand zu beschleunigen.

Zudem sollten keine Informationen abgefragt werden, die den jeweiligen Stellen bereits vorliegen, erläuterte Steiner. Pläne des BMG die digitale Kommunikation mit Kostenträgern und Behörden auszubauen, unterstützt die KBV deshalb explizit.

Des Weiteren begrüßte die KBV, dass die von ihr geforderte Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen kommen soll. Sie fordert jedoch darüber hinaus, dass eine entsprechende Bagatellgrenze auch für die Abrechnungsprüfungen gelten soll. Außerdem plädiert die KBV für eine Aufwandsentschädigung, die Krankenkassen bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen zahlen müssen.

Digitalisierung allein ist kein Allheilmittel

Teile der KBV-Vorschläge finden sich bereits in den Maßnahmen des BMG wieder. So gibt es zusätzlich zur Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch Digitalisierungspläne zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für psychotherapeutische Leistungen. Die Abschaffung des Konsiliarberichts Psychotherapie, welche im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz beschlossen wurde, soll ebenfalls für weniger Bürokratie sorgen.

Die KBV sieht jedoch die Gefahr, dass durch bestehende BMG-Vorschläge zusätzliche Bürokratie geschaffen werden könnte. Würde beispielsweise die elektronische Überweisung für eine umfassende Dokumentation des gesamten Terminvergabe- und Vermittlungsgeschehens genutzt werden, könnte dies, ohne erkennbaren Mehrwert, zu zusätzlicher Bürokratie in der Versorgung führen.

Zudem verwies Steiner darauf, dass Prozesse nicht nur digitalisiert werden dürften, sondern auch vereinfacht werden müssen. So sei die verbindliche Nutzung der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung von Dokumentationen und Nachweisen zur Qualitätssicherung, wie im BMG-Papier vorgesehen, sinnvoll. Dies allein reiche jedoch nicht aus. Vielmehr müssten auch Aufwand und Nutzen von Qualitätssicherungs-Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden.

Wenn durch zukünftige Maßnahmen weniger Zeit auf Formulare oder mehrfache Abfragen derselben Daten entfällt, sieht Steiner „eine echte Entlastung für die Praxen“ und appelliert deshalb an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), das Thema Bürokratie schnell anzugehen.

nis

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