Katalog ambulanter Leistungen: KV Niedersachsen mahnt schnelle Entscheidung an

Hannover – Eine schnelle Entscheidung darüber, welche Leistungen künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen, fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).
„Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Mark Barjenbruch.
Der KV-Vorsitzende erinnerte daran, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gemeinsam mit Berufsverbänden einen Vorschlag für einen entsprechenden Leistungskatalog erarbeitet und dem Ministerium übermittelt haben.
Dieser Katalog liege dem BMG bereits seit vier Monaten vor. „Ich fordere das Bundesministerium auf, das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung der ambulanten Versorgung zeitnah zu nutzen“, sagte Barjenbruch.
In einer gemeinsamen Presseerklärung hatten schon im Juli die KBV, der SpiFa und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen das schleppende Vorgehen des BMG und eine geplante Überprüfung einer möglichen Ambulantisierung einzelner Eingriffe durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus kritisiert.
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