Ärzteschaft

Fachgesellschaft warnt vor weiterer Ambulantisierung in der Augenheilkunde

  • Freitag, 25. August 2023
/picture alliance, Westend61, Simona Pilolla
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Berlin – Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) fordert Korrekturen am neuen Vertrag für am­bulant durchzuführende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag). Dieser gilt seit Anfang 2023 und verlagert weitere Operationen in den ambulanten Sektor.

In der Augenheilkunde erfolgten aber bereits rund 75 Prozent der Operationen heute schon ambulant – eine weitere Ambulantisierung könne daher zulasten der Patienten gehen, so die Fachgesellschaft.

„Die Ambulantisierung ist in vielen medizinischen Fächern noch ein großes Ziel, in der Augenheilkunde ist sie heute bereits Realität – vor allem dank großer Fortschritte in der minimal-invasiven Ophthalmochirurgie“, sagte Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG.

Aber gerade ältere Patienten mit Komorbiditäten wie Demenz, internistischen oder psychischen Erkrankungen benötigten nach einem Eingriff eine sichere, stationäre Nachsorge. „Diese Patientinnen und Patienten können sich nach einer Operation oft nicht selbständig versorgen“, erläuterte der Direktor des Zentrums für Augen­heil­kunde der Uniklinik Köln.

Daher fordert die DOG eine Anpassung des AOP-Vertrages und die Aufnahme bestimmter Kontextfaktoren, bei deren Vorliegen auch künftig Eingriffe stationär erbracht werden dürfen. Dazu hat die Fachgesellschaft ge­meinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands und dem Bundesverband Deutscher Ophthal­mochirurgen Vorschläge erarbeitet.

Im aktuell geltenden AOP-Vertrag sind Kontextfaktoren, welche die stationäre Durchführung eines als gene­rell ambulant definierten Eingriffes ermöglichen, nur für wenige Krankheiten definiert und laut der DOG so eng gefasst, dass sie nur auf eine sehr kleine Anzahl an Patienten zutreffen. Zudem gelten sie nur bis Ende des Jahres als Übergangsregelung.

„Diese Regelung geht gänzlich an der Realität vorbei, denn auch nach Ende Dezember 2023 wird es Patien­tinnen und Patienten mit Komorbiditäten geben, die eine stationäre Behandlung benötigen. Die aktuelle Re­gelung gefährdet eine hochwertige Versorgungsqualität und die Patientensicherheit“, warnte Cursiefen.

„Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden können, müssen allerdings adäquat vergütet werden“, ergänzte der Mediensprecher der DOG, Horst Helbig. Derzeit sei es beispielsweise nicht möglich, Schiel-OPs, die vor allem bei Kindern durchgeführt würden, kostendeckend ambulant zu erbringen, kritisierte der Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Regensburg.

hil

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