Katholische Krankenhäuser für Umbau der Krankenhausfinanzierung

Berlin – Der Katholische Krankenverband Deutschlands (kkvd) regt eine Reform der Krankenhausfinanzierung an. Der bestehende Finanzierungsmechanismus im Rahmen des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) setze Fehlanreize, „indem Krankenhäuser nur wirtschaftlich am Markt bestehen können, wenn sie Mehrleistungen und vor allem hoch bewertete, spezialisierte Leistungen erbringen“, heißt es in einem heute veröffentlichten Positionspapier des kkvd zu den Lehren aus der Coronapandemie.
Das Finanzierungssystem brauche eine Revision, mit der einerseits die steigenden Kosten durch eine älter werdende Gesellschaft nicht aus dem Ruder liefen, zugleich aber auch eine funktionierende Daseinsvorsorge wohnortnah sichergestellt werde.
Die Krankenhausfinanzierung müsse insbesondere im Bereich der Grund- und Regelversorgung über Pauschalen die Vorhaltung notwendiger Versorgungskapazitäten ermöglichen, heißt es weiter. Nur so könnten langfristig gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands geschaffen werden.
Zudem habe sich die dezentrale Krankenhausstruktur in Deutschland als Erfolgsfaktor während der Pandemie erwiesen. Einer der Gründe dafür, dass Deutschland die erste Welle der COVID-19-Pandemie im internationalen Vergleich gut bewältigt habe, sei die in der Vergangenheit gerne gescholtene dichte, dezentrale und wohnortnahe Krankenhausstruktur.
„In vielen Regionen trafen die Kliniken schnell enge Absprachen, um eine bestmögliche Aufstellung im Dienste der Patientinnen und Patienten zu erzielen“, schreibt der kkvd in seinem Positionspapier. „Trägerunterschiede oder Konkurrenzdenken traten dabei in den Hintergrund. Absprachen und die Aufteilung von Versorgungsleistungen wurden erst möglich, da in der Fläche genügend gut erreichbare Krankenhäuser zur Verfügung stehen.“
Am regionalen Versorgungsbedarf ausrichten
Auch kleinere Krankenhäuser hätten dabei im Rahmen der regionalen Pandemiepläne an vielen Orten wichtige Aufgaben übernommen. „So stellten kleine und mittelgroße Krankenhäuser in Absprache mit den COVID-19-Schwerpunktversorgern vor Ort beispielsweise die nicht Corona bedingte, allgemeine Notfallversorgung der Bevölkerung sicher“, heißt es weiter.
„Mancherorts wurden gerade kleinere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung von ihren Trägern zu Corona-Behandlungseinheiten umgewidmet, um eine räumlich abgeschlossene Einheit als Anlaufstelle und für die Versorgung der COVID-19-Infizierten zu bilden.“
Zwar seien Veränderungen notwendig und nicht jeder Krankenhausstandort werde langfristig gebraucht. Doch zeige die bisherige Pandemiebekämpfung sehr eindrücklich, wie wichtig die Elastizität dezentraler Strukturen in einer solchen Krise sei.
„Statt eine Konzentration auf wenige und dafür zentral aufgerüsteten Großkliniken zu verfolgen, ist es zielführender, die vorhandene und bewährte Dezentralität der Strukturen gegebenenfalls mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Rahmen eines am regionalen Versorgungsbedarf ausgerichteten, vernetzen Systems intelligent weiterzuentwickeln.“
Seelsorge berücksichtigen
Darüber hinaus fordert der Verband bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter im Krankenhaus. „Für eine am konkreten Bedarf der Patienten ausgerichtete Pflege sollte in den Krankenhäusern möglichst bald das Konzept der ‚Pflegepersonal-Regelung 2.0‘ eingeführt werden“, betonte kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin.
Zudem hätten die Mitarbeitenden in allen Kliniken unabhängig der Trägerschaft Anspruch auf eine faire, angemessene Bezahlung. „Die seelsorgerische Begleitung im Krankenhaus muss auch in Krisensituationen gewährleistet sein“, so Rümmelin weiter.
„Dabei geht es nicht nur um die Patienten und deren Angehörige, sondern auch um die Mitarbeitenden. Neben die Sorge um ihre Familien treten bei ihnen das berufsbedingt erhöhte Infektionsrisiko und die besondere Arbeitsbelastung. In den Rahmenverordnungen der Länder war die Klinikseelsorge zumindest zu Beginn oft nicht mit bedacht. Für künftige Krisen muss hierauf geachtet werden.“
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