KBV-Aktionstag gegen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will angesichts der immensen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem die erst 2019 eingeführte Neupatientenregelung streichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztlichen Vereinigungen und viele weitere Verbände warnen vor einer daraus folgenden Verschlechterung der Gesundheitsversorgung.
Das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne Leistungskürzungen zu stabilisieren, gelte offensichtlich nicht mehr, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Die geplante Streichung der Regelung stelle sehr wohl eine Leistungskürzung dar – und dies sollte jeder wissen. Deshalb werde man im Rahmen des geplanten KBV-Aktionstages am 9. September unter anderem genau darauf hinweisen.
Die drohenden Auswirkungen der geplanten Aufhebung der Neupatientenregelung sind an diesem Tag Thema einer Sondersitzung von KBV-Vorstand und KBV-Vertreterversammlung. Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach war eingeladen, ließ jedoch ausrichten, aufgrund anderer Termine nicht an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Ärzte und Psychotherapeuten können die Veranstaltung online live verfolgen und sich vorab zu Wort melden.
Bereits für den 7. September sind in mehreren Bundesländern Aktionen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärzteverbänden geplant. Wegen der geplanten Streichung der Neupatientenregelung hat die KBV zudem zur Unterzeichnung eines offenen Briefes an den Bundesgesundheitsminister aufgerufen.
Besonders unverständlich sei, dass Lauterbach die Einführung der Neupatientenregelung ausdrücklich unterstützt und „gefeiert“ habe, nun aber offenbar davon nichts mehr wissen wolle, so Gassen. Der vielfach geäußerte Dank des Ministers an die Praxen für das bei der Bewältigung der Coronapandemie Geleistete klinge nun hohl. Lauterbach, bekanntermaßen selbst Arzt, solle sich für Praxen „in die Bresche schmeißen“, statt in die Leere laufende Sparmaßnahmen umzusetzen, forderte Gassen.
Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, verwies darauf, dass die Niedergelassenen nicht zuletzt im Rahmen der Pandemie erneut bewiesen hätten, wie „hochagil, leistungsfähig und effizient“ in Deutschland die ambulante Versorgung läuft. Das trotz dieser – auch im politischen Raum akzeptierten – Erkenntnis nun „erschütternderweise“ Einsparungen ausgerechnet über die Praxen erzielt werden sollen, stelle eine „erschreckende Entwicklung“ dar.
Denn einerseits seien schon jetzt aus der mangelhaften Finanzierung resultierende Probleme im vertragsärztlichen Bereich „nicht wegzudiskutieren“. Angesichts der offensichtlich schon jetzt nicht guten Rahmenbedingungen für die Praxen sei es „absurd“, noch mehr zu sparen – zumal es sich um eine verhältnismäßig geringe Summe handle.
Gassen betonte in diesem Zusammenhang, dass das ambulante Versorgungssystem nicht zu den Kostentreibern innerhalb der GKV gehöre. Wenn nach der in weiten Teilen von den Praxen aufgefangenen Coronabelastungen „zum Dank“ sowohl die TSVG-Vergütungen einkassiert werden sollen als auch kassenseitig eine Nullrunde beim Orientierungswert angestrebt wird, könne man dies nur als „Unverschämtheit“ bezeichnen.
Der aus der offensichtlich fehlenden Wertschätzung resultierenden Frustration der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten werde man am 9. September eine Stimme geben, so die KBV.
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