KBV-Chef Gassen: Patientensteuerung und Termingarantie nicht ohne „Vergütungsgarantie“

Berlin – Eine politisch gewünschte „Termingarantie“, auch im Hinblick auf ein künftiges Primärarztmodell, funktioniere nicht ohne eine „Vergütungsgarantie“. Dies betonte heute Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung.
Nehme die Politik die zu Recht geschaffenen Anreize für noch mehr Termine wieder zurück, führe dies das Vorhaben einer sinnvollen Patientensteuerung ad absurdum, warnte Gassen. Im Gegenzug würde die Streichung des Hausarztvermittlungsfalles maximal nur 300 bis 400 Millionen Euro einsparen.
„Und diese Summe soll, zumindest nach Lesart der Krankenkassen und der SPD, entscheidend sein, um die Kassen vor dem Sturz in den finanziellen Orkus zu retten? Das verwundert schon, denn auf der anderen Seite scheint es kein Problem zu sein, die Ausgaben im Krankenhaussektor ungebremst laufen zu lassen und den Apotheken eine Milliarde Euro zusätzliches Honorar beim Packungsfixum zu kredenzen“, so die Kritik.
Wer ernsthaft über Wirtschaftlichkeit spricht, müsse dort ansetzen, wo Mittel falsch gebunden werden, nicht dort, wo Effizienz längst Realität ist. Gassen verwies darauf, dass seitens der KBV und des KV-Systems entsprechende Vorschläge auf dem Tisch lägen. Er sehe im Augenblick allerdings nicht, dass die Politik nachhaltige Ansätze diskutiert, welche die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in ihrer Wohnortnähe erhalten und stabilisieren könnten. Bleibe es dabei, werde man das Angebot verknappen müssen.
In der der KBV-Vertreterversammlung nachgelagerten Pressekonferenz führte Gassen aus, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seien mittlerweile soweit, dass eine entsprechende Befassung mit den in ihrer Hand liegenden Regelungen zum Honorarverteilungsmaßstab erfolge. „Wir sollten erst dann wieder zusätzliche Termine zu Verfügung stellen, wenn diese auch vollumfänglich bezahlt werden.“
Ambulante Versorgung wir kaputtgespart
Die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg stellt aus der Sicht Gassens einen ersten Stimmungstest für die Bundesregierung dar – in Baden-Württemberg werde auch über die Gesundheitsversorgung in Deutschland abgestimmt. „Wir werden sehen, ob mit dem Kaputtsparen der ambulanten Versorgung bei den Wählern gepunktet wird oder ob sich der Spruch bewahrheitet, dass man gegen die Ärzteschaft keine Wahl gewinnen kann.“
Immerhin stünden auf der Agenda des Bundesgesundheitsministerium (BMG) etliche Reformen: Das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz, die Notfall- und Rettungsdienstreform, ein neues Apothekengesetz, ein weiteres Digitalgesetz, ein Gesundheitssicherstellungsgesetz für Kriegs- und Krisenzeiten sowie die primärärztliche Versorgung. Mit Blick auf die ersten Ergebnisse habe er jedoch „nicht viel Hoffnung“, so Gassen. „Man dreht sich politisch fröhlich weiter in einer Dauerschleife – oder landet bei faulen, angesichts der angeblich doch so angespannten Finanzsituation teils aberwitzigen Kompromissen.“
Bestes Beispiel sei das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Zwar hätten sich Bund und Länder Ende Februar zu einem Kompromiss durchgerungen: Dieser beruhe aber im Wesentlichen auf der Verlängerung von Umsetzungsfristen für die Länder und auf „jeder Menge Ausnahmeregelungen für die Krankenhäuser“. In der Konsequenz werde so eine Chance vertan, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht aufzustellen und die Kostensteigerungen im stationären Bereich zu stoppen.
Für weitere Baustellen habe die Bundesregierung die Verantwortung in diverse Kommissionen geschoben, sagte Gassen weiter. So sei von der Bund-Länder-AG zur Pflegereform im Dezember ein Abschlussbericht vorgelegt worden – mit allerdings durchwachsenen Reaktionen.
„Mehr Substanz erhoffen wir uns von der Arbeit der Kommission zur Reform der GKV-Finanzierung“, stellte der KBV-Chef klar. Man habe hierzu eine Reihe an Vorschlägen unterbreitet, von der Streichung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis hin zu kleineren Maßnahmen. Das Thema der korrekten Ausfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen scheine aber politisch ein Tabu zu sein – dabei würden diese mit bis zu 45 Milliarden Euro fast so viel Geld kosten, wie die gesamte haus- und fachärztliche sowie psychotherapeutische Versorgung.
Festzuhalten bleibe, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bis Ende 2026 wörtlich „Klarheit“ in den großen Reformfragen zu Rente, Pflege und Krankenversicherung angekündigt hat. Das sei so ambitioniert wie notwendig. Gassen betonte in diesem Zusammenhang: „Gesundheitspolitik entscheidet sich nicht in Überschriften, sondern in Finanzierungslogiken, Anreizsystemen und Zuständigkeiten.“
Lenke man weiter Milliarden in nicht effiziente Strukturen, und hier schloss Gassen die ambulante Versorgung explizit aus, dann verschiebe man die Probleme nur, löse sie aber nicht.
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