KBV-Chef Gassen: Schnellere Termine bei medizinisch dringenden Fällen möglich

Berlin – In medizinisch dringenden Fällen könne es laut dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, schnellere Termine geben. Dies müsse in den Praxen aber entsprechend vergütet werden, sagte er der Bild-Zeitung.
Das sei „in der Regel innerhalb einer Woche darstellbar“, so Gassen. Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wäre es „möglich, eine begrenzte Zahl derart kurzfristiger Termine bereitzustellen“.
Die Zahl solcher Termine würde „wohl für die, beispielsweise durch eine als dringende begründete hausärztliche Überweisung oder durch die 116117 so eingestuften Fälle, ausreichen, da wirklich dringende Termine den kleineren Teil des Versorgungsgeschehens betreffen“.
Eine allgemeine gesetzliche Termingarantie lehnt Gassen dagegen ab. Sie sei „nicht umsetzbar – dafür gibt es keine Kapazitäten.“ Maßgeblich sei vielmehr die medizinische Notwendigkeit.
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