Ärzteschaft

KBV-Honorarbericht: Umsätze der Praxen stagnieren

  • Donnerstag, 4. April 2024
/picture alliance, Zoonar, stockfotos-mg
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Berlin – Mit einem durchschnittlichen Plus von 0,2 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2022 auf dem Vorjahresniveau verharrt. Dies geht aus dem aktuellen Honorarbe­richt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Die allgemeinen Verbraucherpreise in Deutschland stiegen laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Jahres­durchschnitt 2022 um 7,9 Prozent gegenüber 2021.

Der durchschnittliche Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. – erhöhte sich den KBV-Zahlen zufolge je Praxisinhaberin beziehungsweise Praxisinhaber im Berichtsjahr um 501 Euro (plus 0,2 Prozent) auf 242.670 Euro.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall sank hingegen um 0,62 Euro auf 75,25 Euro (minus 0,8 Prozent). Im hausärztlichen Versorgungsbereich wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Schnitt um 1,9 Prozent auf 250.144 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall fiel auf 69,31 Euro (minus 2,0 Prozent), so die KBV. Ein Grund für das Minus sei, dass die Anzahl der Behandlungsfälle stärker stieg als das Honorar.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im fachärztlichen Bereich sank um 0,8 Prozent auf 238.783 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg leicht auf 78,79 Euro (plus 0,1 Prozent).

Bei den Psychologischen Psychotherapeuten sank der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeut im Ver­gleich zu 2021 um 1,8 Prozent. Auch die ärztlichen Psychotherapeuten mussten ein Minus von 1,6 Prozent hinnehmen.

Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2022 um 2,8 Prozent. Somit standen bundesweit rund 44,2 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Kran­ken­versicherten zur Verfügung.

Davon entfielen 19,0 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen – zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbe­dingte Gesamtvergütung umfasste 25,3 Milliarden Euro.

Die KBV wies im Zusammenhang mit den vorgelegten Zahlen darauf hin, dass der Umsatz nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen ist. Das Nettoeinkommen betrage durchschnittlich nur 25,5 Prozent des Honorarumsatzes.

Aus den anderen 74,5 Prozent des Honorarumsatzes würden unter anderem alle Praxiskosten, also etwa Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte, sowie Steuern und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen und die Altersversorgung finanziert.

aha

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