Ärzteschaft

Facharztpraxen in Hessen sollen Leistung dem Honorar anpassen

  • Montag, 25. März 2024
/smolaw11, stock.adobe.com
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Frankfurt – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen will die Schere zwischen den erbrachten fachärztlichen Leistungen und dem dafür von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Ho­norar schließen. Sie hat dazu am 16. März einen Not-Honorarverteilungsmaßstab beschlossen.

„Eine fachärztliche Praxis kann unter den aktuellen Honorarbedingungen in der gesetzlichen Krankenversi­cherung nicht mehr rentabel betrieben werden. Die Honorare reichen dazu einfach nicht aus“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Armin Beck.

Der neue HVM gebe den Praxen die Möglichkeit, die Leistungsmenge an das vorhandene Geld anzupassen. „Wir fordern die Praxen auf, Leistungen, die nur anteilig bezahlt werden, nicht mehr anzubieten. Bundespolitik und Krankenkassen brauchen ein klares Signal, dass es so wie bisher nicht mehr weitergeht“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden.

In der praktischen Umsetzung sollen die Praxen erfassen, welche Leistungen budgetiert sind und die nach dem Ausschöpfen des Honorars gezielt nicht mehr anbieten – es handelt sich also nicht um einen Aufruf zur Praxisschließung am Ende des Quartals, erläuterte die KV dem Deutschen Ärzteblatt.

Der KV-Vorstand forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gleichzeitig auf, die seit mehr als 15 Monaten angekündigte Entbudgetierung bei den hausärztlichen Honoraren sowie die damit zusammen­hängenden Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes schnellstens auf den Weg zu bringen.

„Wer weiter ambulante Versorgung haben will, muss für einen entsprechenden finanziellen Rahmen sorgen“, stellten Dastych und Beck klar.

hil

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