Politik

Gemischte Reaktionen auf zusammengestrichenen Entwurf für Versorgungsgesetz

  • Montag, 15. April 2024
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Berlin – Der offizielle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) sorgt für gemischte Reaktionen. In dem Entwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sind die in früheren Entwürfen enthaltenen Punkte zu Gesundheits­kiosken, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren sowie zur Förderung der Studienplatz­ka­pazitäten in der Humanmedizin gestrichen worden.

Letzteres wurde heute von Kassenseite ausdrücklich unterstützt. „Es ist gut, dass in dem nun offiziellen Re­ferentenentwurf des GVSG auf die Finanzierung zusätzlicher Medizinstudienplätze durch die Krankenkassen verzichtet wird“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßte die Streichung dieses Vorhabens: Das Weglassen der GKV-Finanzierung von Medizinstudienplätzen sei sinnvoll. „Es ist gut, dass die Beitragszahlenden nicht mehr für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen sollen.“

Kritisch sieht Reimann, dass „vielversprechende neue Versorgungsansätze“ gestrichen worden – Gesundheits­regionen sowie Primärärztliche Versorgungszentren sollten als „sinnvolle und zukunftsweisende Ansätze“ Bestandteil des Gesetzes bleiben.

Sie hoffe, dass die Reform im weiteren Verfahren nicht noch weiter inhaltlich entkernt wird. „Andernfalls bliebe von den ursprünglichen Plänen im Wesentlichen eine hausärztliche Honorarreform übrig, die keine wirkliche Verbesserung der Versorgung bringen wird und zudem schon weitere Begehrlichkeiten bei den Fachärzten geweckt hat.“

„Positiv zu bewerten ist, dass die noch im inoffiziellen Papier zu findenden Ideen sogenannter Gesundheits­kioske oder primärärztlicher Versorgungszentren ad acta gelegt wurden“, betonten hingegen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Jetzt müsse es vor allem darum gehen, die im Entwurf adressierte hausärztliche Entbudgetierung „vernünftig zu regeln“. Aus Sicht des KBV-Vorstands brauche die Selbstverwaltung die Freiheit, „maßgerechte und pas­sen­de Änderungen bei der Vergütungssystematik“ selbst entwickeln zu können. Enge und detaillierte Vorgaben durch den Gesetzgeber wären „kontraproduktiv“.

Handlungsspielraum brauche die gemeinsame Selbstverwaltung auch bezüglich der konkreten Umsetzung der vorgesehenen Pauschalen für den hausärztlichen Versorgungsbereich. Hierfür müssten zudem zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, so der KBV-Vorstand. Wenn diese Gesichtspunkte im weiteren parlamentarischen Verfahren sinnvoll gelöst werden, könne das GVSG die hausärztliche Versorgung stärken.

„Wir erwarten von allen Ampelparteien, dass sie jetzt endlich an einem Strang ziehen und das Gesetz möglichst zügig umsetzen“, betonte in diesem Zusammenhang der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV) Markus Beier.

Das Gleiche gelte für die Selbstverwaltung: Sie sei angehalten, gemeinsam mit den Hausärzten das Gesetz voranzutreiben und dabei dafür einzutreten, die dringend notwendigen Veränderungen und Konkretisierun­gen im Gesetzestext anzupassen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren müssten – beispielsweise bei den Kriterien für die Vorhaltepauschale und der Ausgestaltung der Chronikerpauschale – noch Anpassungen erfolgen.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) begrüßte die vorgesehene Entbudge­tierung für die Hausarztpraxen – mahnte jedoch gleichzeitig das Fehlen von entsprechenden Maßnahmen für die Fachärzteschaft an.

„Aus der Versorgungsperspektive greift das Gesetz damit deutlich zu kurz,“ kritisierte Dirk Heinrich, Vorstands­vorsitzender des SpiFa. „Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greifen in der Regel ineinander. Es ist wichtig, die ambulante Versorgung in beiden Versorgungsbereichen zu stärken. Dass vollständig erbrachte Leistungen auch vollständig bezahlt werden müssen ist dafür eine absolute Grund­voraus­­setzung und dies eben nicht nur in der hausärztlichen Versorgung.“

Man fordere daher weiterhin eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen über alle Facharztgruppen hinweg, betonte Heinrich. Sollte dies aus Gründen der Finanzierbarkeit nicht vollumfänglich machbar sein, so müsse es das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sein, schrittweise dorthin zu kommen. Konkrete Vorschläge seitens des SpiFa lägen bereits seit Monaten vor.

aha

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