KBV-Vertreterversammlung: Hofmeister fordert Bundesgesundheitsministerium zum Handeln auf

Berlin – Einen gesundheitspolitischen Plan, wie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung von morgen sichergestellt werden kann, forderte heute Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der KBV-Vertreterversammlung.
Hierzu müsse Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „endlich die richtigen Prioritäten“ setzen – gerade angesichts finanzieller Engpässe. „Wir brauchen keine Phrasen und keine leeren Versprechen mehr, sondern Taten“, betonte Hofmeister. Zwar habe Lauterbach dem KBV-Vorstand im persönlichen Gespräch zugesagt, er wolle den Forderungen der Niedergelassenen entgegenkommen. „Wir wissen immer noch nicht, was das konkret bedeutet.“
Hoffnung setze man auf die schon lange angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wozu auch das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse gehört. Aus der aktuellen Umfrage zur Lage in den Praxen wissen man, dass mehr als 90 Prozent der befragten Ärzte und Psychotherapeuten sich durch die Vielzahl administrativer Aufgaben überlastet fühlen.
Scharfe Kritik übte Hofmeister an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), bei der ärztlichen Versorgung „weiter abzuschichten und eine Art Vorschaltuntersuchungen in Apotheken zu etablieren“.
Wenn die Apotheken künftig Untersuchungen auf Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall und Diabetes anbieten und Kunden entsprechend beraten sollen, handle es sich um „eine Bagatellisierung ärztlicher, in dem Fall insbesondere hausärztlicher, Versorgung“. Hofmeister bezeichnete dies als „unverantwortlich“.
Diese „Politik des Surrogats“ ziehe sich wie ein roter Faden durch die aktuelle Gesetzgebung des BMG. Es würden immer neue Ersatz- und Parallelstrukturen wie Gesundheitskioske und Community Health Nurses ersonnen, statt Konzepte zur Stärkung des Vorhandenen, kritisierte der KBV-Vize.
Bezüglich dieser Stärkung des Vorhandenen verwies Hofmeister auf die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Das BMG wolle einen entsprechenden Vorschlag mit dem schon lange angekündigten Versorgungsgesetz I vorlegen.
Elementar hierbei sei, dass gegenüber der jetzigen hausärztlichen Vergütungssystematik keine Nachteile entstehen und kein hausärztliches Honorar verlorengeht. „Auch hierfür gilt: Der Worte sind genug gewechselt, wir wollen Taten sehen.“
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