Politik

Kindesmissbrauch in der Familie: Erste öffentliche Anhörung in Berlin

  • Dienstag, 31. Januar 2017
Sexueller Kindesmissbrauch findet vor allem im familiären Umfeld statt.
Sexueller Kindesmissbrauch findet vor allem im familiären Umfeld statt. /Lisa Spreckelmeyer, pixelio.de

Berlin – Heute findet am Pariser Platz in Berlin die erste öffentliche Anhörung (Hearing) der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) statt. Seit der Gründung vor einem Jahr haben die Kommission fast 700 Anmeldungen von Betroffenen erreicht. Bei mehr als 400 davon handelte es sich um Fälle aus dem famililären Kontext und sozialen Umfeld. Ein besonderes Anliegen sei dabei eine „längst überfällige“ Reformierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), forderte Tamara Luding, Mitglied des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten und selbst Betroffene, einstimmig mit den übrigen Podiumsteilnehmern.

Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu einer Reihe von öffentlichen Hearings der UKASK. Im Mittelpunkt steht das Anliegen der Betroffenen, dass ihre Geschichten gehört werden. „Geldzahlungen als Entschädigung sind das eine, was sich Betroffene wünschen“, sagt Jens Brachmann, Mitglied der UKASK. Ebenso groß sei der Wunsch nach einer Anhörung und Rehabilitation. Darunter zählen die meisten zur Gruppe der 30- bis 50-Jährigen. „Junge Menschen erreichen wir noch nicht so gut“, berichtet der Sexualwissenschaftler Peer Briken vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

In der Mehrzahl der Familienfälle findet der Missbrauch durch den Vater statt, das spiegeln die vertraulichen Anhörungen bei der Kommission wider. Doch auch andere männliche Familienmitglieder werden als Täter genannt. In einigen Berichten geben Betroffene die Mutter als (Mit-)Täterin an. Viele Betroffene berichten außerdem davon, dass sie Missbrauchserfahrungen in verschiedenen Kontexten und durch verschiedene Täter erfahren haben.

Kritik am Opferentschädigungsgesetz
Ihre Kritik und Änderungsvorschläge am OEG, das ursprünglich für Kriegsopfer gemacht wurde, artikulierten die Kommissionsmitglieder deutlich: „Das Entschädigungsverfahren ist auch nach sieben Jahren, als wir es zum ersten Mal thematisiert haben, nicht so ausgestattet, dass es den Betroffenen hilft“, sagt Christine Bergmann. Nicht einmal einen Referentenentwurf gebe es. „Andrea Nahles hat ihren Auftrag aus dem Koalitions­vertrag, das soziale Entschädigungsrecht zu reformieren, nicht umgesetzt“, ergänzt Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindes­missbrauchs und Ständiger Gast der Kommission. Und das, obwohl die Empfehlung des Runden Tisches bereits seit 2011 vorliege. Stattdessen würden Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, in einem äußerst langwierigen Verwaltungs­verfahren erneut traumatische Erfahrungen erleben, berichtet die ehemalige Familien­ministerin Bergmann. Denn das Verfahren wird von den Betroffenen häufig als erneute Rechtfertigung, Belastung und Stigmatisierung empfunden. Grund genug für viele, sich erst gar nicht an diese Stelle zu wenden.

Die Reform des OEG stellt sich Bergmann wie folgt vor: „Gesundheitsschäden sollen auch ohne Nachweis der Kausalität anerkannt werden.“ Ein zweiter wichtiger Ände­rungs­wunsch, den die von der Bundesregierung berufene unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vorstellt, betrifft die Anhörung. Diese müsste mit größter Sensibilität durchgeführt werden, und das von Experten, die mit dem Themenfeld vertraut sind.

Weitere Anhörung mit DDR-Schwerpunkt in der Planung
Der weitestgehende Stillstand im Bundesarbeitsministerium hält die UKASK aber nicht davon ab, ihre Arbeit für Betroffene fortzusetzen. Der zweite Schwerpunkt für dieses Jahr sei bereits in der Planung, kündigte die Vorsitzende der Kommission, Sabine Andresen, an. Dabei solle es um Menschen gehen, die in der DDR sexuelle Gewalt erfahren haben. „Aus diesem Bereich haben wir derzeit noch wenige Anmeldungen erhalten“, sagte Kommissionsmitglied Birken. Die Themenauswahl für die zweite Anhö­rung soll daher auch als Appell verstanden werden, der sich an ehemalige Bewohner der DDR richtet.

Wie können Betroffene an einem Hearing teilnehmen?
Betroffene und andere Zeitzeugen können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief bei der Kommission melden. Mitarbeiter des Büros der Kommission führen ein erstes Gespräch. Dabei können sich Betroffene und Zeit­zeu­­gen über Anhörungen, Möglichkeiten des Opferschutzes oder psychologische Unterstüt­zung informieren. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann über die Anhörungstermine sowie organisatorische Details informiert.

gie

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