Politik

Sexueller Kindesmissbrauch: Aufarbeitungs­kommission hilft Betroffenen

  • Dienstag, 6. Dezember 2016
Uploaded: 19.03.2014 18:03:14 by mis

Berlin – Das Thema hat an Aktualität nicht verloren. Gerade erschüttert der sexu­elle Miss­brauch an Fußballspielern im Kindesalter im England der 1980er  und 1990er Jahre die Welt. In Deutschland zog heute die vor einem Jahr ins Leben gerufene Kommission zur Auf­arbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eine erste Bilanz.

„Wir unterscheiden drei Arten von Taten: Die, die geschehen sind, das Vertuschen und Wegsehen danach und schließlich, wie mit den Betroffenen heute umgegangen wird“, sagte Sabine Andresen, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission, heute bei einer Pressekonferenz in Berlin. Unter dem Motto „Geschichten, die zählen“ hört die Aufar­bei­tungskommission Menschen an, die sexuellen Missbrauch in Kindheit oder Jugend erlebt haben und gibt ihnen damit die Möglichkeit, „auch verjährtes Unrecht mitzuteilen, jenseits der Gerichtssäle und Therapieräume“, erläutert Andresen.

Dabei ist die Kommission international die erste, die sexuellen Kindesmissbrauch auch in Familien und nicht nur in Institutionen in den Blick nimmt. Zur Verfügung stehen dafür ver­trauliche Anhörungen, öffentliche Hearings, schriftliche Berichte, Werkstatt- und Fach­gespräche sowie Forschungsprojekte.

Das Leid soll gehört werden
Rund 40 vertrauliche Anhörungen wurden seit September durchgeführt und 415 Anmel­dungen für weitere Anhörungen liegen vor. „Die meisten Betroffenen wollen, dass ihr Leid gehört wird und dass ihnen geglaubt wird“, berichtete Andresen, „denn viele haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass an ihren Geschichten gezweifelt wird.“ Darü­ber hinaus spiele bei vielen das Thema Erwerbsunfähigkeit eine Rolle. Die Betroffe­nen seien zudem in den Anhörungen sehr gut vorbereitet.

Das Ziel der Aufarbeitungskommission ist es, Ausmaß, Art und Folgen von sexueller Ge­walt an Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen. Die Kommission wurde vom Unabhängi­gen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses vom 2. Juli 2015 eingesetzt. Sie besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern, darunter eine Erziehungswissenschaftlerin, ein Sexualwissenschaftler und Psychotherapeut, ein Sozialpsychologe, ein Bildungshistori­ker, eine Sozialwissenschaftlerin und eine Richterin.

Keine Verbesserungen beim Opferentschädigungsgesetz
„Wir führen wieder erschütternde Gespräche“, sagte Christine Bergmann, die in den Jah­ren 2010 und 2011 Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmiss­brauchs war, und jetzt der Aufarbeitungskommission angehört. „Viele Betroffene sagen uns, dass sie Probleme mit dem Opferentschädigungsgesetz haben, also keine Ent­schä­di­gung bekommen“, berichtete sie.

So würden Ostdeutsche beispielsweise keine Entschädigung erhalten, wenn die miss­bräuchlichen Taten vor 1990 stattgefunden haben. „Hier hat sich in all den Jahren nichts getan“, kritisiert die ehemalige Bundesfamilienministerin.

Betroffene und andere Zeitzeu­gen, die an einer vertraulichen Anhörung teilnehmen wollen, können sich telefonisch bei der Aufarbeitungskommission melden: 0800/40 300 400 oder auch per Mail oder Brief. Kontakt unter www.aufarbeitungskommission.de.

PB

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