Kliniken sollten alle als schützenswerte kritische Infrastruktur gelten

Erfurt – Alle Krankenhäuser in Deutschland müssen als schützenswerte kritische Infrastruktur (Kritis) eingestuft werden. Das hat der 121. Deutsche Ärztetag gestern in Erfurt gefordert. Hintergrund ist die angekündigte Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes, nach dessen Kriterien nicht alle Kliniken als schützenswerte Einrichtungen gelten.
Die Delegierten wiesen jetzt darauf hin, dass es keine Rolle spiele, in welchem Krankenhaus Patienten behandelt würden. „Ihre hochsensiblen krankheitsbezogenen Daten sind überall gleichermaßen gut vor Fremdzugriffen zu schützen“, so die Abgeordneten des Ärzteparlaments.
Sie mahnten, dass die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geforderten Mindeststandards in der gesamten vollstationären medizinischen Versorgung zur Anwendung kommen müssten. „IT-Sicherheit in Krankenhäusern darf in diesem Sinne keine Kostenfrage sein – sie ist gerade im Zuge der digitalen Modernisierung von Kliniken eine schiere Notwendigkeit“, heiß es weiter.
Von der Kritis-Einstufung hängt auch die Frage ab, welche Investitionsmittel zum Schutz vor Hackerattacken auf Medizingeräte und Patientendaten bereitgestellt werden. Deshalb sollte im Zuge der angekündigten Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes der Schwellenwert entfallen, der die Einstufung als kritische Infrastruktur nach der Anzahl der vollstationären Behandlungsfälle pro Jahr bemisst, so der Ärztetag.
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