Politik

Koalition nimmt Mangelernährung im Krankenhaus in den Blick

  • Dienstag, 17. Februar 2026
/alfaolga, stock.adobe.com
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Berlin – Union und SPD wollen die Erkennung und Behandlung von Mangelernährung in Krankenhäusern stärker in den Blick nehmen. In einem Änderungsantrag für das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), der sich noch in der Ressortabstimmung befindet, ist ein Auftrag an den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geplant, eine Qualitätsrichtlinie zu erstellen. Ziel sei es, dadurch eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Betroffenen zu gewährleisten.

Der G-BA soll demnach insbesondere die Anforderungen für eine systematische Erkennung betroffener Patienten bei der Aufnahme einer stationären Behandlung, Anforderungen an das vorzuhaltende Personal sowie Vorgaben für eine wirksame Therapieplanung bestimmen. Die Richtlinie soll zum 31. Dezember 2027 fertig sein.

Es gehe darum, dass der G-BA festlegt, welche Maßnahmen Krankenhäuser zu ergreifen haben, um insbesondere bei der Aufnahme von Patientinnen und Patienten etwaige Mangelernährung zu erkennen und während des Krankenhausaufenthalts wirksam zu therapieren, heißt es in der Begründung zum Antrag. Dafür seien möglichst einfache und validierte Instrumente zu nutzen. Der G-BA sei dabei auch gehalten, die Bedarfe besonders vulnerabler Gruppen zu berücksichtigen.

Außerdem soll der G-BA Vorgaben für das vom Krankenhaus zur Sicherstellung der Ernährungskompetenz vorzuhaltende Personal festlegen. Die Maßnahmen sollen auch die Erstellung eines Therapieplans auf Grundlage einer evidenzbasierten Ernährungstherapie umfassen.

In dem Antrag wird aufgeführt, dass rund 20 bis 30 Prozent der Erkrankten bei der stationären Aufnahme mangelernährt sind. Zu mehr als 50 Prozent seien akut-geriatrisch Erkrankte betroffen, gefolgt von gastroenterologischen und onkologischen Erkrankten.

Ursächlich für eine Mangelernährung können aus Sicht der Koalition Tumorerkrankungen oder chronische Organinsuffizienzen mit krankheitsbedingter Appetitlosigkeit, Schluckstörungen oder kognitiven Beeinträchtigungen sowie einer gestörten Energie und Nährstoffverwertung sein.

Fortsetzende Mangelernährung kann demnach einen Abbau der Körpersubstanz und Beeinträchtigungen der Organ- und Körperfunktionen mit einer verzögerten Wundheilung und einem verlängerten Genesungsprozess bewirken.

„Höhere Krankenhausverweildauern, erhöhte Komplikationsraten sowie eine höhere Mortalität können resultieren. Aufgrund des demographischen Wandels ist von einer steigenden Prävalenz auszugehen“, schreibt die Koalition.

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