Ärzteschaft

Drängen auf bessere ernährungs­medizinische Versorgung im Krankenhaus

  • Montag, 17. April 2023
/Anucha, stock.adobe.com
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Berlin – Die ernährungsmedizinische Versorgung im Krankenhaus muss wesentlich verbessert werden. Dafür haben sich 24 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften in einer aktuellen Stellungnahme ausge­sprochen.

„Mangelernährung wird in einer übergewichtigen Gesellschaft oft unterschätzt, ist jedoch ein häufiges Phäno­men bei chronischen oder gravierenden Erkrankungen. Sie findet sich bei etwa 20 bis 30 Prozent aller Men­schen, die stationär behandelt werden müssen“, heißt es darin.

Noch immer sei es in Deutschland keine Selbstverständlichkeit, dass sich die ernährungsmedizinische Versor­gung kranker Menschen an ihrem Ernährungszustand und am individuellen Nährstoffbedarf orientiere, so die Kritik. Die Fachgesellschaften fordern deshalb ein verpflichtendes Ernährungsscreening sowie den Einsatz interprofessioneller Ernährungsteams in Kliniken.

„Heute weiß man, dass bei mangelernährten Patientinnen und Patienten der Krankheitsverlauf negativ beein­flusst und Heilungsprozesse verzögert werden. Die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich, die Kompli­ka­tionsrate und sogar das Sterberisiko steigen, ebenso die Behandlungsdauer und -kosten“, sagte Matthias Pirlich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), die die Stellungnahme feder­führend erstellt hat.

Für ein Ernährungsscreening setzt sich die DGEM bereits seit Jahren ein. „Im Rahmen der Krankenhausreform sollte es nun als Mindeststrukturvoraussetzung festgeschrieben werden“, so Pirlich. Das solle für alle drei Versorgungsstufen gelten.

Ebenso schlagen die Fachgesellschaften ein Ernährungsassessment bei festgestelltem Mangelernährungs­risiko, individuelle Therapiepläne sowie eine evidenzbasierte Ernährungstherapie vor.

Kliniken der Versor­gungs­stufen II und III sollten zudem dazu verpflichtet werden, interprofessionelle Ernährungsteams unter fachärztlicher Leitung einzurichten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Präventions- und Therapiekonzepte müssten adäquat im Fallpauschalensystem abgebildet und vergütet werden.

hil

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