Kopfschmerzgesellschaft gegen Rezeptpflicht bei Triptanen
München – Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) hat empfohlen, die Triptane Sumatriptan und Zomitriptan in kleinen Packungsgrößen von der Rezeptpflicht auszunehmen. Die Triptane Naratriptan und Almotriptan sind bereits aus der Verschreibungspflicht entlassen frei verkäuflich in kleinen Mengen in Apotheken zu bekommen.
„Die aktuelle politische Diskussion um die Freiverkäuflichkeit von Sumatriptan in der Dosis von 50 Milligramm und Zolmitriptan in der Packungsgröße von zwei Tabletten ist aus Sicht der DMKG nicht nachvollziehbar. Beide Medikamente sollten ebenfalls frei verkäuflich erhältlich sein“, sagt Volker Malzacher von der Fachgesellschaft.
Seit der Markteinführung 1992 zeigen sich die sieben unterschiedlichen Triptane laut der DMKG als nebenwirkungsarme effektive Medikation zur Behandlung von Migräneattacken. „Berücksichtigt man Altersgrenzen und Kontraindikationen, wie multiple vaskuläre Risikofaktoren, koronare Herzkrankheit/Herzinfarkt, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Morbus Raynaud oder Schlaganfall, ist die Anwendung eines Triptans zur Behandlung der Migräne als sicher zu bezeichnen“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Auch die zu erwartenden Arzneimittelinteraktionen mit anderen Substanzen seien gering und insbesondere das spezifische „Serotonin – Syndrom“ äußerst selten.
Die Packungsgrößen auf zwei Tabletten zu begrenzen sei aber sinnvoll, um den Übergebrauch von Triptanen nicht zu provozieren.
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