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Kostensteigerungen bei Herzinsuffizienz und Asthma liegen über Einnahmenzuwachs der GKV

  • Mittwoch, 23. September 2026
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Berlin – Die Kosten für die medikamentöse Behandlungen von Herzinsuffizienz und Asthma bronchiale haben sich im Jahrzehnt zwischen 2014 und 2024 ungefähr verdoppelt. Davon berichtet die Barmer in ihrem aktuellen Arzneimittelreport. Die Kostensteigerungen würden demnach nicht nur durch Bereiche wie die Onkologie getrieben, sondern auch durch Volkskrankheiten.

So seien die Gesamtausgaben der Barmer für die medikamentöse Behandlung von Herzinsuffizienz in dem Zeitraum um 121 Prozent auf 441 Millionen Euro und von Asthma bronchiale um 80 Prozent auf 516 Millionen Euro gestiegen.

Die Zahl der Erkrankungsfälle sei währenddessen nur um 14 und drei Prozent gestiegen. Daraus ergebe sich ein Anstieg der Arzneimittel-Nettokosten pro behandelter Person von 1.1176 auf 2.283 Euro pro Jahr, was 94 Prozent entspreche, bei Herzinsuffizienz und ein 74-prozentiger Anstieg von 770 auf 1.351 Euro pro Jahr bei Asthma bronchiale, erklärte der Autor des Reports, Daniel Grandt, heute in Berlin.

Die Barmer hatte in die Auswertung nur eigene Versicherte ohne Tumorerkrankung ab 50 Jahren Lebensalter bei Herzinsuffizienz und ab 18 Jahren bei Asthma bronchiale berücksichtigt. Andere Volkskrankheiten wie Diabetes seien nicht untersucht worden.

„Wir haben das nicht für andere Erkrankungen gemacht, weil das die Botschaft nicht erweitert hätte“, sagte Grandt. Auch ins Verhältnis zur Entwicklung der Gesamt- oder Gesamtarzneimittelausgaben der Kasse wurden die Ausgabensteigerungen nicht gesetzt.

Wesentlicher Kostentreiber seien patentgeschützte Arzneimittel. 2014 habe ihr Kostenanteil in beiden Indikationen noch unter dem von generischen Arzneimitteln gelegen. Während die Kosten für Generika im Untersuchungszeitraum aber bei Herzinsuffizienz um 22 und bei Asthma bronchiale um 38 Prozent gestiegen seien, habe der Anstieg bei patentierten Medikamenten 183 und 106 betragen. 2024 seien dann 64,3 und 58 Prozent der Arzneimittelkosten in den beiden Indikationen auf sie entfallen.

Bei beiden Indikationen würde sich die Lücke zwischen Einnahmen der Krankenkassen und den tatsächlichen Kosten vergrößern. So seien bei Herzinsuffizienz 12,7 Millionen Euro – 29 Prozent der Kosten – und bei Asthma bronchiale 65,5 Millionen Euro – 13 Prozent der Kosten – nicht gedeckt.

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung seien zwischen 2014 und 2024 von 204,1 auf 320,6 Milliarden gestiegen – das sind 57 Prozent. Die Arzneimittelausgaben seien derweil von 33,4 Milliarden auf 55,2 Milliarden, also um 65 Prozent, angewachsen.

„Auch bei den Volkskrankheiten steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Einnahmen“, mahnte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. Während der öffentliche Fokus zumeist auf kostenintensiven Behandlungsbereichen wie der Onkologie liege, würden Ausgabensteigerungen bei Volkskrankheiten nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch würden den Steigerungen keine Einsparungen in anderen Bereichen gegenüberstehen, betonte Grandt. Dort lägen die Kostenzuwächse über den Einnahmesteigerungen.

Straub erneuerte angesichts der Zahlen seine Forderungen nach einer Reform der Arzneimittelpreisbildung. Die geplante Reform des Verfahrens nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dürfe nicht als Instrument zur Stärkung des Standorts missbraucht werden. „Wirtschaftsförderung gehört in den Staatshaushalt“, unterstrich er. Industrien dürften nicht über Beitragsgelder gestärkt werden.

Stattdessen müssten die Preise neuer Arzneimittel künftig neben dem Nutzenzuwachs auch die Ausgabenentwicklung im Sinne einer Preis-Mengen-Betrachtung konkreter berücksichtigen. Er sei offen für Budget-Impact-Konzepte.

„Wir brauchen eine angemessene Ausgabenkontrolle“, betonte er. „Das ist absolut nicht unfair.“ Sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor gebe es solche Mechanismen selbstverständlich, beispielsweise beim Fixkostendegressionsabschlag. Es sei an der Zeit, solche Maßnahmen auch bei der Arzneimittelvergütung einzuführen.

Zudem müsse die Preisbildung im AMNOG-Verfahren konsequenter am patientenrelevanten Zusatznutzen ausgerichtet werden. Bei neuen Arzneimitteln brauche es feste Revisionsintervalle, bei denen Preisanpassungen nach Evidenz und Marktlage vorgenommen werden.

Weiterentwickelt werden müssten zudem die Sonderreglungen für Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. Das bisherige Orphan-Drug-Privileg habe sich nicht bewährt. „Auch für diese Präparate braucht man mehr Evidenz“, mahnte Straub.

Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) widersprach der Barmer umgehend. Bei vielen häufigen chronischen Erkrankungen sei die Zahl der Betroffenen gestiegen, allerdings seien die Behandlungskosten gleichzeitig bei vielen gesunken, darunter neben Asthma auch Hypertonie und Depressionen.

Dabei habe sich die Kostenstruktur verändert. So sei der Anteil der Arzneimittelversorgung und der Krankenhausbehandlungen an den jeweiligen Krankheitskosten gesunken. Dafür würden heute größere Anteile auf Pflege, ärztliche Versorgung oder Ausgaben der privaten Haushalte entfallen.

lau

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