Koalitionsvertrag: Mehr Terminvermittlung und eine Kommission zu Arzthonoraren

Berlin – Nach mehr als 24 Stunden Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen möglichen künftigen Koalitionsvertrag geeinigt. Auf 177 Seiten haben sich die künftigen Koalitionäre auf ihr Regierungsprogramm verständigt. Dabei werden auf acht Seiten die Pläne in der Gesundheitspolitik und Pflege beschreiben – Themen, die in die letzte Verhandlungsnacht hinein strittig waren.
In der ambulanten Versorgung soll ein „Sofortprogramm“ die Leistungen und den Zugang zur Versorgung von gesetzlich Versicherten verbessern, heißt es in dem Koalitionsvertrag. Darunter verstehen die Koalitionäre auch, dass die bei den KVen angesiedelten Terminservicestellen zwischen acht und 18 Uhr erreichbar sein sollen und hier zusätzlich zu den Facharztterminen auch Termine für Haus- und Kinderärzte vermittelt werden sollen. Ebenso sieht die künftige Bundesregierung für die Terminservicestellen eine „bundesweit einheitliche, einprägsame Telefonnummer“ vor. Laut SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach ist dies ein Schritt „zum Abbau der Zwei-Klassen-Medizin“.
Mindestsprechstunden der Vertragsärzte ausweiten
Auch wird ein Vorschlag der Krankenkassen aufgegriffen, die Zahl der Mindestsprechstunden der Vertragsärzte auszuweiten. So sollen statt wie bisher 20 Stunden künftig 25 Stunden Sprechzeit pro Woche mindestens angeboten werden. Für Ärztinnen und Ärzte in „wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen“ sollen über „regionale Zuschläge besonders unterstützt“ werden. Auch soll die „hausärztliche Versorgung und die sprechende Medizin“ besser vergütet werden. Offenbar sollen Hausärzte auch dafür eine Vergütung erhalten, wenn sie einen Termin beim Facharzt vermitteln.
Wissenschaftliche Kommission soll Honorarordnung untersuchen
Einer der Hauptstreitpunkte bis in die letzten Stunden der Verhandlungen war die Debatte um unterschiedliche Arzthonorare in der GKV und der privaten Krankenversicherung. Hier schreiben die Koalitionäre dass die ambulante Honorarordnungen „reformiert werden muss“. Es bedürfe aber einer „sorgfältigen“ Vorbereitung, daher werde die Bundesregierung eine „wissenschaftliche Kommission“ einsetzen, die bis Ende 2019 ein entsprechendes Gutachten erstellt, das „alle hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen“ erwägt und vorstellt. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden“, so der Schlusssatz zu diesem Kapitel.
Zulassungssperren für Niederlassungen flexibler gestalten
Um weitere Änderungen in den Strukturen in der Gesundheitsversorgung zu erreichen, wollen die Regierungsparteien auf eine kleinräumigere Bedarfsplanung „drängen“ und Zulassungssperren für Niederlassungen in strukturschwachen Gebieten flexibler gestalten. Auch soll der Strukturfonds der KVen erhöht werden und dessen Verwendungszweck flexibilisiert werden. Die Bundesländer sollen ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der KVen bekommen.
Ebenso soll der Innovationsfonds weitergeführt werden: Auch über 2019 hinaus sollen jährlich 200 Millionen Euro in Modellprojekte investiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll dazu angehalten werden, die Verfahren zu beschleunigen „indem der Aufgabenkatalog und die Ablaufstrukturen gestrafft werden“, heißt es.
Bei dem strittigen Thema des Apothekenversandverbots hat sich offenbar die Meinung der Union durchgesetzt: Hier heißt es, man wolle sich für ein Verbot des Versandhandels „einsetzen“.
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