Politik

Krankenhaus­direktoren wehren sich gegen Vorschläge der Sachverständigen­räte zum Klinikabbau

  • Donnerstag, 20. Dezember 2018
/upixa, stock.adobe.com
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Berlin – Die einseitig vor allem auf Kapazitätsabbau im Krankenhausbereich gerichteten Vorschläge der Sachverständigenräte zur Begutachtung der gesamt­wirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung im Gesundheitswesen stoßen beim Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) auf Unverständnis.

„Der immer wieder aus der Mottenkiste hervorgeholte Hinweis auf international deutlich geringere Krankenhaus- und Bettendichten berücksichtigt weder die völlig unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Länder noch die Tatsache, dass es in Deutschland keine Wartelistenmedizin gibt“, sagte VKD-Präsident Josef Düllings.

Krankenhäuser würden insbesondere in ländlichen Regionen Defizite am Anfang und am Ende der Versorgungskette des Patienten ausgleichen, nämlich des ambulanten Bereichs und der nachsorgenden Einrichtungen. Vor allem Pflegereinrichtungen seien aufgrund des steigenden Pflegekräftemangels immer weniger in der Lage, eine zeitnahe Anschlussversorgung zu gewährleisten.

Der VKD spricht sich ebenso für notwendige Strukturveränderungen aus. Sie müssen aber moderiert und finanziert werden und dürfen das Versorgungsnetz nicht zerreißen. Der Qualitätswettbewerb in der jetzigen Form fördere kaum den Wettbewerb um bessere Qualität, sondern produziere eher Risiken für die Patientenversorgung.

Fehlentwicklungen seien auch Ansätze einer kahlschlagartigen Strukturbereinigung, etwa durch Urteile des Bundessozialgerichts zur Komplexbehandlung nach Schlaganfall und geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung. Auch von den verordneten Pflegepersonaluntergrenzen erwartet der VKD Fehlentwicklungen.

Die Forderung nach vermehrter Ambulantisierung ist aus Sicht des VKD zu begrüßen, jedoch nicht durch Verlagerung von Leistungen in den niedergelassenen ambulanten Bereich, sondern die Erbringung der Leistungen ambulant im Krankenhaus.

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) hält die Vorschläge der Sachverständigenräte für richtig. „Zur Förderung integrativer Versorgungskonzepte ist es jedoch notwendig, bei den Strukturveränderungen sehr genau auf die Vereinheitlichung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu achten“, sagte der DGIV-Vorstandsvorsitzende Stefan G. Spitzer.

Das betreffe sowohl Finanzierungs- und Förderungsgrundlagen wie den Strukturfonds,
der ausschließlich für stationäre Einrichtungen Mittel für deren Weiterentwicklung bereitstelle, als auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Diagnostik und Therapie.

„Im stationären Bereich ist mit dem Verbotsvorbehalt nach wir vor jede innovative Maßnahme erlaubt, solange sie nicht explizit verboten wird, in der ambulanten Versorgung ist es genau umgekehrt,“ so Spitzer. Daraus resultierten inzwischen zahlreiche neue Behandlungsmethoden, die ausschließlich stationär, noch nicht aber ambulant erbracht werden dürften. „Es ist dringend erforderlich, unter anderem auch diese Barrieren in den Rahmenbedingungen der Leistungserbringung zu schleifen.“

may/EB

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