Politik

Sachverständige bemängeln Überkapazitäten in stationärer Versorgung

  • Dienstag, 18. Dezember 2018
Klinikgang /dpa
/dpa

Berlin – Eine Schließung oder Umnutzung von Krankenhäusern könnte den Qualitäts­wettbewerb im Krankenhaussektor stärken und die Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung erhöhen. Darauf haben der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einer erstmals gemeinsam vorgelegten Analyse hingewiesen.

Man komme„hinsichtlich des Reformbedarfs zu weitgehend übereinstimmenden Schlussfolgerungen“, hieß es von beiden Sachverständigenräten. So weise Deutschland im internationalen Vergleich im stationären Sektor nach wie vor hohe Kapazitäten auf. „Im Abbau von Überkapazitäten dürften signifikante Qualitäts- und Effizienzgewinne schlummern. Daher sehen beide Räte weiterhin einen erheblichen Restrukturierungs- und Konsolidierungsbedarf“, heißt es weiter. Mit 800 Betten je 100.000 Einwohner nehme Deutschland in Europa einen Spitzenplatz ein und verfüge über doppelt so hohe Kapazitäten wie manches andere Land.

Die Sachverständigen begrüßen zwar, dass der Gesetzgeber die Arbeit des Struktur­fonds verlängert hat, um Schließungen, Konzentrationen und Umwandlungen von Krankenhäusern zu fördern. „Er sollte künftig aber stärker auf den Kapazitätsabbau konzentriert werden.“ Auch Privatversicherte sollten an den Kosten des Fonds beteiligt werden, hieß es.

Zugleich empfehlen die beiden Gremien eine Finanzierung der Krankenhäuser aus einer Hand. „Die Krankenhausfinanzierung sollte daher vom bisherigen dualen auf ein monistisches System umgestellt werden“, schreiben die Experten. Die Investitions­kosten würden dann nicht wie bislang von den Ländern, sondern auch von den Krankenkassen finanziert. Bislang sind die Länder für die Krankenhausplanung und Finanzierung der Investitionen in die Krankenhäuser verantwortlich, und die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlungen und damit des Betriebs.

Das diagnosebezogene Fallpauschalensystem (DRG) zur Vergütung von Krankenhaus­leistungen hat sich aus Sicht der Wirtschaftsexperten grundsätzlich bewährt. Allerdings habe sich die Anzahl der DRGs und der Zusatzentgelte verdoppelt. „Dadurch wurde das Vergütungssystem zunehmend verkompliziert.“ Zudem seien Anreize zu einer Leistungsausweitung geschaffen worden. „Daher sollten künftig pauschale Vergütungselemente einen höheren Anteil an der Krankenhausvergütung erhalten.“

Zugleich setzen sich die beiden Gremien für mehr ambulante medizinische Leistungen ein. „In deutschen Krankenhäusern werden viele Behandlungen stationär durchgeführt, die in anderen Ländern ambulant erbracht werden, ohne die Versorgungsqualität zu kompromittieren“, heißt es. Dabei sei die ambulante Behandlung typischerweise mit geringeren Kosten verbunden. Deshalb sollten die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durchlässiger und eine sektorenübergreifende Versorgung ausgebaut werden.

may/kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung