Krankenhausreform: Ärzteschaft über Einbeziehung erfreut

Berlin – Am Freitag ist ein erster Arbeitsentwurf zur Krankenhausreform bekannt geworden, der erste Details zu geplanten Vorhaltepauschalen, Leistungsgruppen aber auch sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen enthält. Die Bundesärztekammer (BÄK) zeigt sich vor allem darüber erfreut, dass die Ärzteschaft einbezogen werden soll.
„Eine tragfähige Reform kann nur unter Einbindung der Fachkompetenz der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung gelingen“, betonte BÄK-Präsident, Klaus Reinhardt, heute. „Nachdem wir dies lange vermisst haben, ist es gut, dass nach den Eckpunkten auch der Arbeitsentwurf diese Einbindung strukturiert vorsieht.“
Die Bundesärztekammer vertrete den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärzteschaft in Klinik und Praxis. Deswegen sei sie nicht nur bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen, sondern auch bei den Festlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, so Reinhardt.
Anzuerkennen sei zudem, dass im Arbeitsentwurf erstmals Ansätze für eine Begrenzung der ausufernden Bürokratie erkennbar seien. „Es ist richtig, die verschiedenen Prüfaufträge der Medizinischen Dienste auf das wirklich Notwendige zu begrenzen, zu bündeln und durch eine transparente Datenbank Doppel- und Mehrfachprüfungen zu vermeiden“, so Reinhardt.
Auch der Abschied vom Irrweg der „planungsrelevanten Qualitätsindikatoren“ reduziere bürokratische Aufwände. Allerdings reichten diese Schritte für ein spürbare Bürokratieentlastung noch nicht aus. Weitere Vorschläge werde die BÄK ergänzen, kündigte Reinhardt an.
Kritisch sieht er hingegen die mangelnde Stärkung der ärztlichen Personalausstattung und Nachwuchsgewinnung in den Krankenhäusern. „Immerhin sind im Vergleich zu den Eckpunkten einige unsachgemäße Regelungsideen zur ärztlichen Weiterbildung in Verbindung mit den sogenannten Level-Ii-Kliniken entfallen“, so Reinhardt. Positive Ansätze zur Stärkung der ärztlichen Weiterbildung, auch mit Blick auf die notwendige Finanzierung, fehlten jedoch.
„Außerdem fehlt eine Verankerung der patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung in der Ermittlung der Vorhaltevergütung.“ Reinfardt plädiert in diesem Zusammenhang für die Berücksichtigung des ärztlichen Personalbemessungssystem der BÄK als Maßstab.
Auch beim Thema Finanzierung gebe es noch offene Fragen, so Reinhardt. Insbesondere bezüglich einer kurzfristigen Stabilisierung aber auch zu Transformationskosten der Reform spreche sich der Entwurf nicht aus, kritisiert er. Es brauche jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, damit die Patientenversorgung nicht leidet.
„Dabei müssen nicht nur die Krankenhäuser in den Blick genommen werden, sondern genauso die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Nur so kann die angestrebte, sektorenverbindende Versorgung Wirklichkeit werden“, so Reinhardt. Er rief Bund und Länder zudem erneut auf, gemeinsam und parteiübergreifend und sachorientiert die Reform umzusetzen.
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