Politik

Krankenhausreform beschlossen – Regierung und Opposition bleiben uneinig

  • Freitag, 6. März 2026
Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform in der 63. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform in der 63. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Der Bundestag hat heute nach einer intensiven Debatte das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Damit wird die Krankenhausreform der Vorgängerregierung in vielen Bereichen „praxistauglicher“ gestaltet – oder wie Kritiker sagen „verwässert.“ Zwischen diesen beiden Polen verlief auch die Plenardebatte – Regierungs- und Oppositionsparteien standen sich dabei zumeist unversöhnlich gegenüber.

Das Krankenhausanpassungsgesetz wird jetzt am 27. März im Bundesrat beraten – dann beginnt vor allem auf Landesebene die Arbeit an der Umsetzung, die sich noch Jahre hinziehen kann. Einige Fristen sind bis 2030 gesetzt, mehrere Ausnahmeregelungen können noch bis 2032 gelten.

Bis 2035 soll der Transformationsfonds mit insgesamt 50 Milliarden Euro den Umbau der Krankenhauslandschaft hin zu einer zentraleren und qualitativ höherwertigen Versorgung unterstützen. Getragen wird der Fonds zur Hälfte von den Bundesländern sowie vom Bund.

Auf diese deutliche Veränderung verwiesen viele Rednerinnen und Redner der schwarz-roten Regierungsfraktionen: Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus der Ampel-Regierung war zunächst vorgesehen, dass den Anteil des Bundes am Transformationsfonds aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden sollte. Innerhalb der Ampel-Regierung konnte man sich damals nicht auf einen Finanzierungsmechanismus mit Steuergeldern einigen.

Durch das Sondervermögen Infrastruktur, das während der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD noch mit den Stimmen des vorherigen Bundestages beschlossen wurde, können nun bis zu 29 Milliarden Euro aus Steuergeldern auch in die Krankenhausstruktur fließen.

Was aus dem Transformationsfonds bezahlt werden soll

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christos Pantazis hob diese Änderung deutlich hervor: „Ein zentraler Punkt ist der Transformationsfonds. Hier wird die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 25 Milliarden Euro entlastet.“ Er dankte dem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dafür, dies möglich gemacht zu haben.

Aus der Opposition wurde zwar nicht der Fonds an sich kritisiert, aber das, was daraus künftig bezahlt werden kann: Denn hier hatten die Bundesländer in intensiven Verhandlungen deutlich mehr Spielraum erreicht.

„Der Transformationsfonds wird nun zur Bestandsfinanzierung genutzt. Das ist das Gegenteil, was das Gesetz ursprünglich wollte“, sagte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. Am KHVVG hatte er in der vergangenen Legislaturperiode entscheidend mitgewirkt. „Es ist ein bitteres Kapitel der Gesundheitspolitik und ein bitterer Tag für die Patientinnen und Patienten und auch die Beitragszahler“, so Dahmens Urteil über das KHAG.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte in der Debatte, dass „weiterhin nur Mittel für Krankenhäuser bezahlt werden, wenn diese sich anpassen. Daran ändert auch das Gesetz nichts.“ Das Ministerium wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bereits nach dem aktuell noch geltenden KHVVG die Mittel aus dem Fonds nur für die Vorhaben eingesetzt werden können die „teilweise dem Strukturerhalt dienen“. Dagegen sind Vorhaben ausgeschlossen, „die überwiegend dem Erhalt dienen“. Dies hatten die Koalitionsfraktionen in einem begleitenden Schreiben im Rahmen des Kompromisses mit den Bundesländern auch noch einmal deutlich gemacht.

Die Ministerin betonte, dass die „notwendige Neuordnung“ für eine „moderne und bedarfsgerechte Versorgung“ nun eingeleitet sei. „Wir haben weder das Fachpersonal noch das Geld, dass die Strukturen weiter so funktionieren.“ Sie habe bei dem KHAG auf „Planungssicherheit und realistische Fristen“ für die Bundesländer gesetzt. In dem Gesetz werden viele Regelungen um einige Jahre verschoben, die das KHVVG bislang schärfer gefasst hatte.

„Die Regelungen waren bisher nicht praxistauglich“, sagte sie. Die Kritik, das Gesetz verwässere nun das Vorhaben ihres Amtsvorgängers, wies sie zurück: „Sie müssen weiterhin das Fachpersonal, die Erfahrung und die Ausstattung haben.“

Auch die Kritik, dass besonders in der Spezialisierung in der Onko-Chirurgie nun eine Abschwächung vorgenommen werde, teilte sie nicht. Die Fallzahlen können durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angepasst werden, falls dies für die „Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung erforderlich ist.“ Es sei ein ausgewogener Kompromiss mit den Ländern zustande gekommen: So könnten Länder, die nun frühzeitig planen, Ausnahmen bei den Leistungsgruppen noch bis Ende des Jahres ohne das Einverständnis der Krankenkassen vornehmen. Auch beim Pflegebudget „stellen wir klar, dass es ein Ende von Fehlanreizen“ gibt.

Auf den Reformprozess blickt Koalition unterschiedlich

Die finanzielle Schieflage im Krankenhausbereich liege nicht an den vielen hart arbeitenden Menschen im Gesundheitswesen, betonte Dagmar Schmidt, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und dort zuständig für Gesundheitspolitik. „Wir haben das Krankenhauswesen über Jahre hinweg in Schieflage gebracht“, sagte sie mit Blick auf die gesamte Gesundheitspolitik.

„Es war richtig und wichtig, dass Karl Lauterbach diese größte und wichtigste Strukturreform gemacht hat, auch gegen den erheblichen Widerstand der Länder und der Opposition im Bundestag“, so Schmidt heute. Bei den Anpassungen in dieser Legislatur halte man „am Qualitätsanspruch fest, es gibt klare Bedingungen und Fristen für Ausnahmen.“ Solche großen Reformen mache man nur gemeinsam mit Bund, Ländern und Fraktionen, betonte die Vize-Fraktionsvorsitzende.

Dass es besonders in der Zusammenarbeit mit den bayrischen Bundestagsabgeordneten bei der Gesetzgebung nicht immer einfach war, war im politischen Berlin ein offenes Geheimnis. So wollten CSU-Abgeordnete im Januar noch rund 100 Prüfbitten für das Gesetz an das Ministerium schicken – das wurde vom Koalitionspartner allerdings gestoppt.

Stephan Pilsinger (CSU) deutete diese Probleme in der Debatte nun offen an: „Ich habe es dem Koalitionspartner oft nicht leicht gemacht“, sagte er. Besonders habe er sich für die Fachkliniken eingesetzt. „Diese besonderen Einrichtungen sind uns wichtig, besonders bei uns in Bayern. Sie leisten wichtige Versorgung.“ Für diese soll es erst 2030 bundeseinheitliche Definitionen geben, die der GKV-Spitzenverband sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erarbeiten sollen. Bis dahin haben die Bundesländer einen „Ermessenspielraum“, wie sie Fachkliniken – künftig „Level F“ – in den Krankenhausplänen zuordnen.

Für die SPD hatte Pantazis das Gesetz federführend verhandelt. Es sei nun ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt worden. „Künftig gilt die Qualität und nicht die Menge“, betonte er. Man schaffe mit dem Gesetz nun „klare Qualitätsanforderungen für die Kooperationen der Kliniken, auch in ländlichen Regionen.“ Zur Qualität gehöre auch die pflegerische Versorgung: So wird die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen an jedem Klinikstandort ein Qualitätskriterium für alle Leistungsgruppen. „Gute Versorgung geht nur mit guter Pflege“, so Pantazis.

Auch das Pflegebudget, um dessen Ausgestaltung und deutliche finanzielle Ausweitungen es zu Beginn des Jahres intensive Debatten gab, werde nun noch einmal definiert und von fremden Aufgaben befreit. Jetzt müsse aber auf Landesebene nachgearbeitet werden.

Axel Müller von der CDU-Fraktion betonte, dass die „missachtete Arbeitsteilung von Ländern und Bund“ in der vergangenen Legislatur das Problem bei der Umsetzung des KHVVG gewesen sein. Man konnte zwar nicht „für jedes Problem eine Lösung finden“, so Müller. Aber nun gebe es eine faire Aufteilung.

Auch Lina Seitzl (SPD) betonte die Aufgaben der Bundesländer bei den Umsetzungen des Gesetzes: Besonders einige Bundesländer hätten sich in der Vergangenheit die Frage nach verantwortlicher Landespolitik gestellt. So fehle es beispielsweise in Baden-Württemberg an „Transparenz im Krankenhausplan“.

Da Landesinvestitionen ausgeblieben seien, müssten an der Uniklinik Freiburg nun Stellen eingespart werden, berichtete Seitzl. Sie hat ihren Wahlkreis in Baden-Württemberg, ihre Kritik richtete sich vor allem an den Landesgesundheitsminister von den Grünen, Manne Lucha. „Jetzt sind die Länder am Zug, sie müssen ihre Hausaufgaben machen und Baden-Württemberg ist ein schlechter Schüler“, so Seitzl. Im Südwesten ist am Sonntag Landtagswahl.

Von der Opposition hagelt es Kritik

Die drei Oppositionsparteien konnten – in unterschiedlicher Tonalität – keine guten Regelungen am KHAG erkennen:

Für die Grünen grenze es an „Wirklichkeitsverweigerung“, mit dem das Gesetz Schritt für Schritt die Reform von Lauterbach aushebele. Es sei ein „Krankenhausreformrückabwicklungsgesetz“, betonte Dahmen in der Debatte. Mit der „Flexibilisierung der Mindestfallzahlen sowie der Mindestvorhaltezahlen“ würde die Idee von qualitativer Versorgung beendet. „Das ist das Gegenteil, was medizinische Evidenz der Politik seit Jahren erklärt.“

Auch Armin Grau, der in der Grünen-Fraktion für das Gesetz zuständig war, sieht „erheblichen gesundheitspolitischen Schaden“ in der Verabschiedung des Gesetzes. Es werden „zum Entsetzen der Fachgesellschaften“ fünf Leistungsgruppen wieder abgeschafft.

Besonders die Streichung der Leistungsgruppen für die Versorgung von Kindern, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner. Für die Abschwächung bei der onkologischen Versorgung fand Grau kein gutes Wort: „Bei Krebs will man in die beste Klinik. Wir hatten in der Ampel ein gutes Instrument dafür.“ Nun werde aus dem „guten Gesetz“, dem KHVVG, mit dem KHAG „ein löchriger Schweizer Käse“.

Für die AfD zeigt die Gesundheitspolitik der Bundesministerin die „katastrophale Situation im Gesundheitswesen“. Das Gesetz sei ein „bürokratisches Monstrum“, dass die Koalition zum „massenhaften Stückwerk“ gemacht habe. Mit den in den vergangenen Wochen eingebrachten „46 Änderungsanträgen ist das vorliegende Gesetz ein ganz anderes, als die Bundesregierung es eingebracht hat.“ Das von der AfD-vermutete Motto der Regierung „große Zentralkliniken statt Erreichbarkeit für die Bevölkerung“ sei abzulehnen.

Christina Braun (AfD) fordert andere Strukturen im Gesundheitswesen. „Wir müssen zurück zu den Strukturen der Vergangenheit, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht“, sagte sie. Dafür müsse „die Erwirtschaftung von Gewinnen im Gesundheitssystem abgeschafft werden.“ „Längere Fahrtzeiten erhöhen die Sterblichkeit“, betonte auch Christoph Birghan (AfD).

Für die Linke kritisierte Ates Gürpinar, dass die Krankenhausreform schon in der vergangenen Legislatur keines der Probleme gelöst hätte, und auch das „viele Gezeter von Union, SPD und den Ländern“ bei diesem Gesetz mache nichts besser.

„Es kann doch nicht ihr Ernst sein, dass berufsnotwendige Krankenhäuser nun mit dem Gesetz geschlossen werden“, so Gürpinar. Er erinnerte die Union daran, wie sehr sie auf das Gesetz von Lauterbach in der vergangenen Legislatur geschimpft hatte.

bee

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