Politik

Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen braucht engmaschige Begleitung

  • Montag, 23. August 2021
Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW), Matthias Blum (l) und der Präsident der Gesellschaft, Jochen Brink. /picture alliance, Rainer Jensen
Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW), Matthias Blum (l) und der Präsident der Gesellschaft, Jochen Brink. /picture alliance, Rainer Jensen

Düsseldorf – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat eine engmaschige Beglei­tung der Umsetzung des neuen nordrhein-westfälischen Krankenhausplans gefordert.

Ab dem kommen­den Jahr sollen dabei die jeweiligen Krankenhäuser mit Vertretern von Bezirksregierung und Kranken­kassen aushandeln, welche Leistungsbereiche in den Regionen zwischen den verschiedenen Häusern besser aufgeteilt werden können.

Am Ende dieses Prozesses soll in den Feststellungsbescheiden genau festgelegt werden, welche Leistun­gen ein Krankenhaus noch erbringen darf und welche Qualitätsindika­toren es dafür einhalten muss.

Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen (NRW), Karl-Josef Laumann (CDU), hat die Reform der Krankenhausplanung in den letzten zwei Jahren zusammen mit allen beteiligten Akteuren im Land auf den Weg gebracht. Seit dem vergangenem Freitag befasst sich der Landesausschuss für Krankenhaus­planung mit dem Entwurf des neuen Krankenhausplans.

Nun wird es ernst

„Bis jetzt ging es um das Grundgerüst der Reform“, sagte KGNW-Präsident Jochen Brink heute vor Journa­listen. „Im nächsten Jahr geht es um jedes einzelne Krankenhaus. Dann wird es ernst, denn dann bekom­men wir nach und nach einen klaren Blick darauf, zu welchen Veränderungen die Reform konkret führen wird.“

Sehr wichtig sei es dabei, die neue Krankenhausplanung und ihre Auswirkungen engmaschig zu beglei­ten. „Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Krankenhäuser durch die Reform ihre wirtschaftliche Ba­lance verlieren und ins Wanken geraten, obwohl wir sie dringend brauchen“, sagte Brink. „Deshalb müssen wir die Prozesse permanent auf ihre Auswirkungen hin überprüfen.“

Er betonte, dass die Planung eigentlich sektorenübergreifend durchgeführt werden müsse. „Dafür gibt es heute aber keinen institutionellen Rahmen“, so der KGNW-Präsident. „Eine unterschiedliche Beplanung von stationärem und ambulantem Sektor muss deshalb überwunden werden.“ Solange eine gemeinsame Planung nicht möglich sei, müsse man bei der Krankenhausplanung ein Auge darauf haben, wie die Ver­sor­gungslage im niedergelassenen Bereich in der jeweiligen Region ist.

Zusätzlicher Finanzbedarf

Brink wies darauf hin, dass es durch die Umstrukturierung einen zusätzlichen Finanzbedarf von circa 200 Millionen Euro pro Jahr gebe. Denn die Schließung eines Krankenhauses koste etwa das Ein- beziehungs­weise Eineinhalbfache des jährlichen Umsatzes. Und auch der Aufbau von Krankenhausbetten koste etwa 200.000 Euro pro Bett. „Wer Veränderung will, braucht deshalb eine solide finanzielle Ausstattung“, sagte Brink.

Zudem wies er darauf hin, dass eine komplette Aufgabenteilung zum Beispiel in der Inneren Medizin schwierig sei, weil dadurch die Abhängigkeiten zwischen den Krankenhäusern größer würden.

„Wenn ein Krankenhaus zum Beispiel seine Kardiologie schließt, kann es für die Abteilungen, die noch im Haus bleiben, trotzdem wichtig sein, eine kardiologische Differenzialdiagnose zu bekommen“, betonte Brink. „Das geht dann nur mit wechselseitigen Konsilen. Eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dann sehr wichtig.“

Der Vizepräsident der KGNW, Ingo Morell, thematisierte die vielen personellen Vorgaben, die im neuen Krankenhausplan enthalten sind. „Wir werden sehen, inwieweit diese erfüllbar sind“, sagte Morell, der zugleich Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist. Gerade in ländlichen Regionen könne es schwierig sein, die Personalvorgaben einzuhalten.

Gesundheitsminister Laumann hatte am vergangenen Freitag angekündigt, dass die Bezirksregierungen die Abstimmungsprozesse in den Regionen zu Beginn des kommenden Jahres formal einleiten würden.

Brink erklärte, dass die beteiligten Akteure dann sechs Monate Zeit hätten, sich zu einigen. Gelinge das nicht, treffe die Bezirksregierung zusammen mit dem Gesundheitsministerium eine Entscheidung.

Der Geschäftsführer der KGNW, Matthias Blum, ergänzte: „Sind die Krankenhäuser mit der Entscheidung des Ministeriums nicht einverstanden, können sie dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen. Das wäre dann allerdings ein langwieriger Prozess.“

Insbesondere für die Krankenkassen werde es eine Riesenherausforderung werden, die Projekte im ganzen Land durchzuführen, weil ihnen dafür nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung stünden.

fos

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