Ärzteschaft

Krankenhausreform praxistauglich weiterentwickeln

  • Freitag, 15. Mai 2026
/ATRPhoto, stock.adobe.com
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Hannover – Die Krankenhausreform und insbesondere die geplante Vorhaltevergütung müssen nachgebessert werden. Darauf haben sich die Delegierten des 130. Deutschen Ärztetags heute geeinigt. Demnach müsse die Krankenhausreform praxistauglich werden, heißt es in einem Beschluss.

So brauche es bei der Vorhaltevergütung eine grundlegende Überarbeitung, da dieser Teil der Reform in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht tragfähig sei. Die verlängerte Übergangsphase sei konsequent zu nutzen und es müsse unverzüglich mit der Entwicklung eines konsistenten, fallzahlunabhängigen Vergütungskonzepts begonnen werden, drängten die Delegierten.

Die Krankenhausreform wurde Ende 2024 beschlossen und vor kurzem per Gesetzesnovelle nachgebessert. Damit ist eine Spezialisierung und Konzentration von Krankenhausstandorten mittels der Einführung von Leistungsgruppen vorgesehen.

Zudem soll ab 2028 in einer Konvergenzphase Schritt für Schritt eine Vorhaltefinanzierung eingeführt werden, die die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) um 60 Prozent ablöst. Allerdings ist diese Vorhaltefinanzierung an Fallzahlen geknüpft, ein Kritikpunkt von vielen Akteuren im Gesundheitswesen.

Darüber hinaus müsse die Leistungsgruppensystematik fachlich konsistent weiterentwickelt werden. Dabei seien ein Abgleich mit der Fallzuordnung durch den sogenannten Grouper sicherzustellen und das für den Grouper zuständige Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verbindlich in die Beratungen des Leistungsgruppenausschusses einzubinden, erklären die Delegierten.

Weiter sollten missverständliche Gesetzesformulierungen zur Anwesenheitspflicht von Fachärztinnen und Fachärzten im Bereitschaftsdienst korrigiert werden und Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung angemessen berücksichtigt werden. Damit sei eine benötigte strukturelle und finanzielle Förderung ärztlicher Weiterbildungsverbünde verbunden.

Auch einige weitere Details wollen die Delegierten in der Krankenhausreform eingebunden haben. So sollen etwa Mindestvorhaltezahlen und die Regelungen zur Onkochirurgie gestrichen werden.

Für Fachkrankenhäuser müsste darüber hinaus die Zuweisung allgemeiner Leistungsgruppen mit entsprechend fokussierten Mindestvoraussetzungen und auf die fachklinische Versorgungsauftrag beschränktem Versorgungsauftrag möglich werden.

Die Delegierten appellieren an die Bundesländer zudem, dass die notwendige Krisenresilienz der stationären Versorgung im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform mitgedacht werden müsse.

cmk

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