Politik

Privatkliniken sehen durch Reformpläne viele Häuser bedroht

  • Montag, 16. Januar 2023
/picture alliance, Marcus Brandt
/picture alliance, Marcus Brandt

Berlin – Vertreter der privaten Krankenhäuser in Deutschland haben scharfe Kritik an der von Bundesge­sund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßenen Krankenhausreform geäußert.

Eine unveränderte Umsetzung würde dazu führen, dass „bis zu einem Drittel der Krankenhäuser, vor allem kleinere Krankenhäuser, geschlossen“ oder in ein höheres Krankenhauslevel umgewandelt werden müssten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK), Thomas Bublitz, der Welt am Sonntag.

Die Schließung sei dabei die „wahrscheinlichste Option“. „Die Auswirkungen dürften vor allem für die Bevöl­kerung in ländlichen Regionen spürbar sein“, sagte Bublitz weiter. Dort fehle es „an Versorgungsalternativen im ambulanten und stationären Bereich“.

Wenn die Vorschläge umgesetzt würden, „werden bis zu tausend Kliniken in Deutschland durch Insolvenz bedroht“, sagte auch der Vorstandschef der privaten Klinikkette Asklepios, Kai Hankeln, der Zeitung. Besonders betroffen wären seiner Meinung nach Bayern und Nordrhein-Westfalen, weil es dort besonders viele kleinere Kliniken gebe.

„Durch die geänderte Finanzierung werden insbesondere kleinere Krankenhäuser, die Lauterbach unter den Levels 1n und 1i zusammenfasst, aber auch Fachkliniken, nicht überleben können“, sagte Hankeln. „Die einzige Rettung für diese Krankenhäuser wäre, dass die Kommunen sie einmal mehr finanziell auffangen.“

Das Bundesgesundheitsministerium widersprach. Es gebe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass eine Umsetzung des Vorschlags der Regierungskommission Krankenhaus zu einer Verschärfung der Finanzprobleme dieser Krankenhäuser führen würde, teilte es der Welt am Sonntag mit. Vielmehr würde es ohne Reformmaßnahmen zu einer „Vielzahl ungesteuerter Insolvenzen und Schließungen“ kommen.

Lauterbach hatte die Vorschläge der Regierungskommission Anfang Dezember des vergangenen Jahres vor­ge­stellt. Er verspricht sich von den Änderungen mehr Qualität in der medizinischen Versorgung und zugleich weniger Kostendruck bei den Behandlungen.

Künftig sollen der Kommission zufolge Krankenhäuser in drei Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden. Level 1 sieht die Grundversorgung vor, also medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Bei­spiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle. Dabei wird unterschieden in Krankenhäuser, die Not­fallversorgung sicherstellen (1n) und solche, die integrierte ambulant-stationäre Versorgung anbieten (1i).

Level zwei umfasst die Regel- und Schwerpunktversorgung; dabei geht es um Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten. Level drei sieht eine Maximalversorgung etwa in Universitätskliniken vor. Für jedes Level sollen künftig einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Geplant ist zugleich eine weitreichende Neugestaltung der Finanzierung.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung