Krankenkassen appellieren an Sparbemühungen von Bund und Ländern

Berlin – Im Vermittlungsausschuss verhandeln Bund und Länder derzeit über vom Bund geplante Einsparungen bei den Krankenhäusern zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die nächste Sitzung der informellen Arbeitsgruppe soll am Donnerstag stattfinden. Der GKV-Spitzenverband appelliert in einem Brief nun, das sogenannte „kleine Sparpaket“ auf jeden Fall umzusetzen. Dieses sei „zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus weiterhin dringend notwendig“. Für die Zukunft reiche auch das nicht aus.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro mit Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vorgesehen. Der Bundesrat stoppte das vom Bundestag beschlossene Gesetz im November aber vorerst und schickte es in den Vermittlungsausschuss. Die Mehrheit der Länderkammer kritisiert, dass durch die Einsparungen Krankenhäusern das benötigte Geld fehlt.
Der GKV-Spitzenverband argumentierte, dass angesichts der Finanznot vieler Kassen eigentlich eine noch weiter gehende Reform nötig sei. Mit dem „kleinen Sparpaket“ werde ohnehin „lediglich das absolute Minimum“ dessen erreicht, was für eine finanzielle Stabilisierung der GKV und der Beitragssätze erforderlich sei.
Der Kassenverband spricht in seinem Brief von „ambitionierteren Sparbemühungen“ und einer „Verteilung auf weitere Schultern“. Die Krankenkassen zielen dabei unter anderem auf massive Einsparungen im Bereich der Arzneimittelversorgung und der vertragsärztlichen Versorgung ab. Dazu hatten sie erst kürzlich ein Sparpaket in Höhe von 50 Milliarden Euro vorgelegt.
Sachgerecht wäre es, dass über das im bisherigen Sparpaket angelegte Sparvolumen hinaus Maßnahmen zur nachhaltigeren Stabilisierung der GKV-Finanzen vereinbart würden, schreibt der GKV-Spitzenverband. „Zumindest muss die bisher vorgesehene Einsparung in Höhe von zwei Milliarden Euro abgesichert werden. Dies muss die Grundlage für die notwendigen Beratungen im kommenden Jahr sein“, heißt es weiter von den drei Vorständen Oliver Blatt, Stefanie Stoff-Ahnis und Martin Krasney.
Dezidiert begründet die Kassenseite, warum es erforderlich und richtig ist, an den Plänen festzuhalten. So sei die im Sparpaket enthaltene und vom Bundesrat infrage gestellte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel etwa „absolut sachgerecht“.
Mit Blick auf die auch ohne die Meistbegünstigungsklausel weiterhin mit dem Orientierungswert gesicherte Refinanzierung der Kostensteigerungen der Krankenhäuser stelle die Aussetzung im Kern „nur den Verzicht auf eine – ohnehin grundlegend kritisch zu bewertende – Überfinanzierung der Krankenhausstrukturen dar“.
Kompromissvorschläge zur Vermeidung der Basiswirksamkeit der ausgesetzten Klausel ab dem Jahr 2027 seien „unbedingt zu vermeiden“. Notwendig sei „vielmehr eine dauerhafte Dämpfung des Ausgabenniveaus“.
Die Kassen mahnen, dass die GKV im kommenden Jahr vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht. „Nach unseren Schätzungen steigen die Leistungsausgaben je Versicherten im Jahr 2026 um 6,9 Prozent, während die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder voraussichtlich nur um 4,0 Prozent zulegen werden“, so die Kassenprognose.
Dabei berücksichtigt seien der geschätzte Zusatzbeitragssatzbedarf der Krankenkassen von durchschnittlich 2,9 Prozent sowie das vom Bundestag mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege (BEEP) beschlossene „GKV-Sparpaket“. Ferner kämen die kassenspezifischen Finanzbedarfe für die gesetzlich vorgegebene Auffüllung der Mindestreserven hinzu. „Insofern ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze nochmals stärker steigen werden.“
Mit Blick auf die „erhebliche finanzielle Herausforderung“ und die anstehenden Debatten um grundlegende Finanz- und Strukturreformen zur Stabilisierung der GKV dürfe es „keine zusätzliche beitragssatzrelevante Lastverschiebung in die Zukunft geben“.
Ohnehin wird die einjährige Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bei den Kliniken bereits jetzt zu einer erheblich geringeren Entlastung führen, da die Regelung zur Tarifrate die Einsparungen durch das Sparpaket im Jahr 2026 konterkarieren werde. Mit der jetzt zusätzlich im Raum stehenden Aussetzung der Basiswirkung ab 2027 würde die angestrebte Finanzstabilisierung der GKV nicht nur verfehlt werden, sondern sich ab 2027 mit Wucht ins Gegenteil verkehren.
Des Weiteren sei zu beachten, dass die Krankenhäuser auch in Zeiten einer herausfordernden Finanzlage und mehrfach gestiegener Zusatzbeiträge bereits vielfach weitreichend unterstützt wurden und immer noch werden, so die Kassenseite weiter. Bereits vor und auch im Zuge der Krankenhausreform hätten die Krankenhäuser erhebliche zusätzliche Mittel erhalten, darunter Coronahilfen von 21,5 Milliarden Euro, Energiehilfen von fünf Milliarden Euro sowie allein 2024 weitere 8,1 Milliarden Euro aus der GKV.
Zusätzlich erhielten die Krankenhäuser ab 2026 jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds, daneben Vorhaltevergütungen ab 2028 für Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin, Notfallversorgung sowie Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben. Dazu kämen weitere vier Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 zum Ausgleich von Sofort-Transformationskosten.
Auch von Arbeitgeberseite erreichte die Bundesländer die Aufforderung, dem Sparpaket zuzustimmen. „Das muss unbedingt kommen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Gesamtmetall, Oliver Zander, im rbb24 inforadio.
Er warnte vor einem drastischen Anstieg der gesamten Beiträge zur Sozialversicherung. „Wir sind jetzt bei 42 Prozent. Wenn wir nichts machen, sind wir in zehn Jahren bei 50 Prozent“, sagte Zander. „Das ist von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen aufzubringen und das ist dann zu viel.“
Gestern hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der ARD gesagt: „Wir wollen die Steigerung der Krankenversicherungsbeiträge verhindern.“ Das sei das „erklärte Ziel der Regierung“. Ähnlich hatte sich CSU-Chef Markus Söder geäußert. Realistisch ist das ohne weitere Steuermittel allerdings nicht.
Der Vermittlungsausschuss muss nun versuchen, einen Kompromiss zu finden, um das Gesetz doch noch verabschieden zu können. Die Sitzung soll am 16. oder 17. Dezember stattfinden, eine Einladung dazu liegt noch nicht vor. Die letzte Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr findet am 19. Dezember statt. Wenn das Gesetz zum 1. Januar wirksam werden soll, muss eine Einigung spätestens in der kommenden Woche gefunden werden, weil diese noch durch den Bundestag und Bundesrat muss.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Krankenkassenbeiträge je zur Hälfte. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der von jeder Kasse individuell festgelegt wird. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wollte diesen mit ihrem Sparpaket im Schnitt im kommenden Jahr auf 2,9 Prozent begrenzen. Kritik gehen davon aus, dass die Beitragssteigerungen deutlich höher ausfallen dürften.
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