Politik

Krankenkassen erwarten Strukturreformen

  • Montag, 9. Januar 2017

Berlin – Die Krankenkassen erwarten von einer neuen Regierung Strukturreformen bei Ärzten und Krankenhäusern sowie mehr Mitsprache bei der Vertragsgestaltung. „Das Problem der Verteilung der Kapazitäten sowohl in der ambulanten als auch in der statio­nären Versorgung halte ich für ein ganz wesentliches, was angegangen werden muss“, sagte die Vor­standsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer. Insbesondere in Ballungsräumen müssten endlich Überkapazitäten abgebaut werden.

Der AOK-Bundesverband verlangt künftig mehr Mitsprache der Kassen bei der Versor­gung in Krankenhäusern. „Ich möchte nicht mehr Rechnungen bezahlen müssen für Ein­griffe in Einrichtungen, die keine Qualität liefern“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Ver­bands, Martin Litsch. Jeder, der einen Versorgungsvertrag habe, dürfe abrechnen, aber die Qualität werde nicht hinterfragt, sagte er. Das müsse bei der Vertragsgestal­tung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern anders geregelt werden.

Im ambulanten Bereich will der Gesetzgeber mit dem Mitte 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz unter anderem die Überversorgung durch niederge­lassene Ärzte in Ballungsräumen entzerren. Außerdem soll durch mehr finanzielle Anrei­ze Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben werden.

Nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Mont­gomery, reichen die bisherigen Anreize noch nicht, damit sich junge Ärzte auf dem Land nieder­lassen. Ärztemangel gebe es im Übrigen nicht nur auf dem Land, sondern auch in sozial benachteiligten Stadtvierteln, sagte Montgomery.

„Es geht nicht nur um Geld. Es geht um ein Gesamtkonzept. Sollten auf dem Land güns­tige Praxisräume über die Kommune angeboten und zusätzlich auch noch eine Gemein­de­schwester beschäftigt werden, stiegen die Chancen deutlich an, dass sich Ärzte ansie­delten.“ Dies alles seien Infrastrukturmaßnahmen und damit eine gesellschaftliche Auf­ga­be, für die die Kommunen beziehungsweise die Länder über Steuergelder auf­kom­men müssten, sagte Montgomery.

Auch die Anfang 2015 in Kraft getretene Krankenhausstrukturreform von Gesundheits­mi­nister Hermann Gröhe (CDU) greife noch nicht, sagte Pfeiffer. Sie wies darauf hin, dass es in manchen Regionen schwierig sei, Krankenhäuser mit einer normalen Bele­gung wirtschaftlich zu betreiben. Deshalb habe man in der Selbstverwaltung gemeinsam mit Klinik- und Ärztevertretern bundesweit verbindliche Regeln für Sicherstellungszu­schläge beschlossen.

Allgemein müssten die Krankenkassen „wieder mehr Instrumente für die Gestaltung un­serer Arbeit“ bekommen, sagte Litsch an die Adresse einer neuen Koalition nach der Bundestagswahl im Herbst. Auch sollten die Krankenkassen mehr Einfluss auf die Kran­kenhausplanung erhalten. Denn die Länder, die für die Planung zuständig seien, kämen ihrer damit verbundenen Pflicht für Investitionen nicht nach. Notwendige Investitionen würden mit Betriebsmitteln quersubventioniert, für die die Kassen aufkommen müssen.

dpa

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