Krankenkassen setzen auf bundeseinheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst

Berlin – Der GKV-Spitzenverband spricht sich dafür aus, den Rettungsdienst in Deutschland einheitlich zu organisieren. In einem Positionspapier hat der Verband seine Vorstellungen für eine Reform zusammengefasst.
„Eine Reform des Rettungsdienstes bietet die Chance, das Wirrwarr der unterschiedlichen Strukturen je nach Land, Kreis oder Kommune endlich aufzulösen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis aus dem Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Nötig seien dazu bundeseinheitliche Regeln, die für alle verpflichtend seien, so Stoff-Ahnis. Statt eines Flickenteppichs brauche es einheitliche Strukturen und Qualitätsvorgaben.
In dem Positionspapier weisen die Kassen daraufhin, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes und die Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen parallel existierten. Deren Rufnummern 112 und 116117 sollten dem Konzept zufolge bestehen bleiben, aber zusammengelegt werden, so die Forderung.
„Entscheidend dabei sind eine digitale Vernetzung mit bundesweit interoperablen Systemen und eine verpflichtende Kooperation der beiden Stellen. So können Notfälle schneller in die je nach Schweregrad notwendige Versorgung gebracht werden“, hieß es aus dem Kassenverband.
Idealerweise unterstütze ein standardisiertes Verfahren der Ersteinschätzung dabei, die Patienten bereits beim Kontakt zur Leitstelle an die richtige Stelle zur Versorgung zu leiten.
Leitstellen und Rettungswagen müssen laut Kassenkonzept die aktuellen Notfallstufen der umliegenden Kliniken kennen sowie digital und in Echtzeit Informationen über deren freie Betten erhalten, damit sie die für den individuellen Notfall geeignetste Klinik anfahren.
Umgekehrt benötige das Krankenhaus Informationen aus dem Rettungswagen über den Gesundheitszustand der Patienten. „Für beides braucht es bundesweit einheitliche Vorgaben und die Pflicht zur digitalen Vernetzung“, so der Verband.
Wichtig sei dabei, dass die Leitstellen mithilfe von einheitlichen IT-Systemen auf die Rettungswagen zugreifen könnten. Derzeit entschieden hingegen die Kommunen, welche IT-Systeme die Leitstellen verwenden.
„Das Ergebnis ist ein Flickenteppich von Systemen, die nicht miteinander verknüpft sind – Rettungswagen sind nicht über Kreis- und Ländergrenzen hinweg sichtbar“, kritisiert der GKV-Spitzenverband.
Wichtig sind den Kassen außerdem bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Qualifizierung des Personals, die Kooperation zwischen den Leitstellen sowie die Übergabe von Hilfegesuchen zwischen Rettungsdienstleitstelle und Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung.
Auch zur Finanzierung des Rettungsdienstes machen die Kassen Vorschläge: Aus Sicht des GKV-Spitzenverband ist es sinnvoll, die Betriebskosten des Rettungsdienstes in eine leistungsbezogene Finanzierung und eine Vorhaltefinanzierung aufzuteilen – analog zu den aktuellen Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform. Wichtig sei, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen, hieß es.
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