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Krisenvorsorge: Universitätskliniken und BG Kliniken fordern gesetzliche Grundlagen

  • Dienstag, 20. Oktober 2026
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Berlin – Universitätskliniken und BG Kliniken dringen auf verbindliche gesetzliche Regelungen für eine krisenfeste medizinische Versorgung in Deutschland. In einem heute veröffentlichten gemeinsamen Papier „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ formulieren sie konkrete Anforderungen an das von der Regierung angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz.

Ziel müsse es sein, Krankenhäuser auch in Krisen- und Verteidigungsfällen handlungsfähig zu halten und die Versorgung einer großen Zahl von Verletzten sicherzustellen, betonen sie. Aufgrund ihrer spezialisierten Versorgungsstrukturen und ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung sehen sich sowohl die Universitätskliniken als auch die BG Kliniken in besonderer Verantwortung.

Gemeinsam mit den Bundeswehrkrankenhäusern könnten sie im Fall eines militärischen Konflikts einen erheblichen Teil ihrer medizinischen und infrastrukturellen Ressourcen für die Behandlung von Kriegsverletzten bereitstellen, betonen sie in ihrem Papier und fordern eine engere Einbindung in die Sicherheitsarchitektur der Länder.

Die bestehende Koordinierungsfunktion der Universitätsklinika solle mit den Vorgaben des Gesundheitssicherstellungsgesetzes verknüpft werden, heißt es weiter. Im Bündnis- und Verteidigungsfall müssten Zuständigkeiten und Entscheidungswege eindeutig geregelt sein, damit die Versorgung nicht an unterschiedlichen Verfahren oder institutionellen Grenzen scheitere.

„Die Voraussetzungen für eine leistungsfähige medizinische Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall müssen jetzt geschaffen werden“, erklärte Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Aus den bestehenden Strukturen und Kooperationen müsse ein belastbares Gesamtsystem werden, das auch unter extremen Bedingungen funktioniere.

Reinhard Nieper, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG Kliniken, verwies insbesondere auf die Verbindung von Akutversorgung und Rehabilitation in den BG Kliniken. Bei einer großen Zahl gleichzeitig zu versorgender verletzter Menschen brauche es abgestimmte Kapazitäten, klare Zuständigkeiten und verbindliche Strukturen, um eine durchgängige Versorgung sicherzustellen.

Nach Ansicht der Universitätskliniken und BG Kliniken sollte die Zusammenarbeit zwischen zivilem und militärischem Gesundheitswesen weiter ausgebaut werden. Erforderlich seien gemeinsame Vorbereitungen, klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahren. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten zuverlässig zwischen Versorgungseinrichtungen zu verlegen.

Eine zentrale Voraussetzung dafür sehen die Universitätskliniken und BG Kliniken in widerstandsfähigen Krankenhausinfrastrukturen. Auch bei Ausfällen der Strom- oder Wasserversorgung, beeinträchtigten Kommunikationswegen, Medikamentenengpässen oder länger anhaltenden Belastungen müssten Krankenhäuser ihre Versorgung aufrechterhalten können, heißt es in ihrem Papier. Zudem brauche es ein digitales, überregionales Lagebild, das aktuelle Informationen über Personal, medizinische Ausstattung und Behandlungskapazitäten verfügbar mache.

Darüber, dass Gesundheitsversorgung vom Krisenfall her geplant werden müsse, zeigten sich auch jüngst Fachleute bei der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einig. Auch die ambulante Versorgung brauche mehr Koordination und vor allem Information, um im Krisenfall ihrem Sicherstellungsauftrag voll nachkommen zu können. Die entsprechenden Strukturen und Verfahren müssten abgestimmt und eingeübt sowie gesetzliche Regelungen geschaffen werden, so die allgemeine Meinung.

ER

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