Standards für mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf – Ab 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderungen. Er regelt die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen und soll für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sorgen.
Der Rahmenvertrag setzt das Bundesteilhabegesetz um und bestimmt, nach welchen Verfahren und Standards Unterstützungsleistungen künftig erbracht und vergütet werden. Die Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), die kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbände sowie öffentliche und privat-gewerbliche Leistungsanbieter haben den Vertrag im Beisein von NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern in Düsseldorf unterzeichnet.
Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil 2020 eine bundesweite Reform der Eingliederungshilfe in Kraft tritt. Der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderungen wird laut dem Vertrag künftig individuell ermittelt und nach einem einheitlichen System unabhängig von der Wohnform erbracht und finanziert. Insbesondere für Menschen, die in bisherigen Wohneinrichtungen leben und unterstützt werden, soll dies mehr Selbstbestimmung und eine stärker am individuellen Bedarf und Wunsch ausgerichtete Leistung bringen.
„Für Menschen mit Behinderungen soll es landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für individuelle Hilfen geben, die sich stärker am einzelnen Menschen orientieren. Wichtig ist jetzt, dass sich alle Beteiligten auf die Umstellung zum 1. Januar 2020 konzentrieren, damit alle Betroffenen nahtlos die ihnen zustehenden Leistungen erhalten“, sagte Laumann.
Laut dem LVR und dem LWL ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes „die größte sozialpolitische Herausforderung seit Einführung der Pflegeversicherung“. „Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Partnern ein Vertragswerk erarbeitet zu haben, das den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen noch stärker in den Fokus rückt und zugleich eine verlässliche Grundlage für alle an der Umsetzung der neuen Regelung beteiligten Partner bildet“, betonten LWL-Direktor Matthias Löb und LVR-Direktorin Ulrike Lubek.
Der Verein Lebenshilfe NRW sprach von einem Systemwechsel in der Eingliederungshilfe. Endlich werde ein landesweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs eingeführt. „Die Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Bittsteller wahrgenommen werden, ist vorbei“, unterstrich der Landesvorsitzende Gerd Ascheid in einer Mitteilung. „Sie haben in Zukunft einen Anspruch auf die Leistungen, die sie zur Teilhabe benötigen, und sie müssen sie auch erhalten.“
Das Land NRW bringt laut dem Düsseldorfer Sozialministerium jedes Jahr mehr als 4,9 Milliarden Euro für die heilpädagogische Frühförderung, die Schulbegleitung, die Unterstützung in Werkstätten und Wohneinrichtungen, im ambulant betreuten Wohnen, bei Mobilitätshilfen und für sonstige Teilhabeleistungen auf.
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