Politik

Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser nicht erforderlich

  • Mittwoch, 15. April 2020
/Tyler Olson, stockadobecom
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Berlin − Für Krankenhäuser wird Kurzarbeitergeld in der Coronakrise nach Angaben der Bundes­regierung nicht benötigt. Wenn Häuser planbare Aufnahmen und Operationen verschieben würden, erhielten sie für Erlösausfälle Ausgleichszahlungen nach einem kürzlich beschlossenen Gesetz.

Darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Antwort auf eine Frage der Linke-Fraktion im Bundestag hingewiesen. Eine Anmeldung von Kurzarbeitergeld sei „zur Sicherung der Liquidität des Krankenhauses daher nicht erforderlich“.

Linke-Fachpolitiker Harald Weinberg sagte, bei Häusern, die womöglich auf einen Mit­nah­meeffekt setzen wollten, komme die Botschaft hoffentlich an. Die Ursache des Prob­lems liege aber in der Vergütung durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG).

Die DRG blieben auch während der Pandemie in Kraft, obwohl Krankenhäuser jetzt eine kostendeckende Finanzierung benötigten, damit niemand wegen COVID-19 Gewinne oder Verluste mache. „Es darf weder Krisengewinner noch Krisenverlierer unter den Kliniken geben, dafür müssen die Fallpauschalen dieses Jahr ausgesetzt werden“, sagte Weinberg.

Der Marburger Bund (MB) hatte kürzlich davor gewarnt, auch in Gesundheitseinrichtun­gen Kurzarbeit einzuführen. Nach Hinweise von Mitgliedern sei dies etwa in manchen privaten Reha-Kliniken und ambulanten Zentren geplant.

dpa

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