Politik

KV Bayerns und AOK drängen auf regionale Flexibilität bei Notfallreform

  • Mittwoch, 11. März 2026
/Ursula Page, stock.adobe.com
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München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die AOK Bayern kritisieren Pläne der Bundespolitik für einen neuen aufsuchenden Bereitschaftsdienst. Hintergrund ist der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Danach sollen die KVen künftig einen solchen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr an jedem Tag in der Woche (24/7) vorhalten. KVB und AOK haben mögliche Auswirkungen dieser Regelung auf die Versorgung im Freistaat analysiert und dazu eine gemeinsame Position veröffentlicht

Die Auswertung des Anrufeaufkommens der Bereitschaftsdienstnummer 116117 in 37 bayerischen Fahrdienstregionen an Werktagen während der regulären Praxisöffnungszeiten ergab bayernweit – München ausgenommen – drei mögliche Fälle pro Fahrdienstregion und Werktag.

Während der regulären Praxisöffnungszeiten ist der Bedarf an aufsuchenden Einsätzen über den Bereitschaftsdienst daher laut KV und Kasse gering. Viele Anliegen könnten telemedizinisch geklärt oder in eine Praxis vor Ort gesteuert werden.

„Die verpflichtende bundesweite Vorhaltung eines 24/7-Fahrdienstes könnte daher in erheblichem Umfang zusätzliche Vorhaltestrukturen schaffen, ohne die Versorgung für Patientinnen und Patienten spürbar zu verbessern“, hieß es aus KV und Kasse.

Der Dienst würde laut dem Positionspapier aber erhebliche Kosten verursachen: KV und Kasse kommen auf eine Summe von rund acht Millionen Euro. Dies entspräche Vorhaltekosten von 104 Euro pro Region und Stunde – unabhängig davon, ob ein Einsatz stattfindet oder nicht. 

„Telemedizinische Angebote, gut erreichbare Praxen und eine gezielt eingesetzte aufsuchende Versorgung können im Notdienst gemeinsam dazu beitragen, Patientinnen und Patienten wirksam zu helfen – ohne unnötige Doppelstrukturen aufzubauen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Irmgard Stippler. 

Die KV Bayerns und die AOK Bayern sprechen sich für ausreichende regionale Gestaltungsspielräume bei der Notfallreform aus. Telemedizinische Angebote und bestehende ambulante Strukturen sollten dabei vorrangig genutzt werden. „Die aufsuchende Versorgung sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch notwendig ist“, betonen KV und Kasse.

hil

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