Ärzteschaft

KV Berlin drängt auf mehr Patientensteuerung bei Notfallversorgung

  • Donnerstag, 4. Juli 2024
/picture alliance, Christian Charisius
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Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin dringt auf Nachbesserungen am Entwurf eines Gesetzes für die Notfallreform. Diesen hatte das Bundesministerium kürzlich vorgelegt.

Wichtig und bislang ungeklärt ist laut KV, wie Patienten in Zukunft in die für sie richtige Versorgungsform gelenkt werden können, also in den ambulanten oder stationären Sektor. Dem Entwurf nach sollen in den Rettungsstellen von Krankenhäusern Integrierte Versorgungszentren (INZ) entstehen, an die sich Patienten zunächst wenden sollen.

Die INZ sollen die Notaufnahmen mit den Notfallpraxen der KVen verbinden und gemeinsame Tresen unter­halten, in denen Patientinnen und Patienten eingeschätzt und in die richtige medizinische Versorgung geleitet werden. Allerdings sollen nicht alle Krankenhäuser ein INZ bekommen.

„Das ist ein Konstruktionsfehler im Gesetz“, kritisiert der KV-Vorstandsvorsitzende Burkhard Ruppert. „Denn was geschieht, wenn ein Patient künftig in die Rettungsstelle eines Krankenhauses ohne INZ geht? Notfälle müssen natürlich immer behandelt werden, aber wie wir wissen, kommen auch viele Menschen in die Rettungsstellen, die keine Notfälle sind“, so der KV-Chef.

Nach Ansicht der KV Berlin sollten Rettungsstellen ohne INZ verpflichtet werden, Patienten an solche mit INZ zu verweisen, mit der Ausnahme echter Notfälle. „Ohne Pflicht zur Patientensteuerung und ohne vernünftige Sanktionen funktioniert die Notfallversorgung der Zukunft nicht“, so Ruppert.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft betonte, Sanktionen für Krankenhäuser, die zukünftig die Patienten akut versorgten, die ansonsten vor verschlossenen Praxistüren stünden, seien „der völlig falsche Weg“. Berlin brauche mehr Hausärzte, mehr Fachärzte, eine Erweiterung der Praxisöffnungszeiten und eine Stärkung des Angebots der ambulanten Akutversorgung. All das leiste die KV nicht, so die Krankenhausgesellschaft.

hil

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