KV Hessen kritisiert Honorierung der neuen Psychotherapieleistungen
Frankfurt – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat die Honorierung der Anfang April eingeführten, neuen Psychotherapieleistungen bemängelt. „Die Vertreterversammlung der KV Hessen kritisiert das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes, weil die Rechte der Patienten auf eine verbesserte Versorgung konterkariert und die neuen psychotherapeutischen Leistungen nicht wirtschaftlich erbringbar sind“, heißt es in einer Resolution, die die VV-Delegierten einstimmig angenommen haben. Sie fordern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, den Beschluss zu beanstanden beziehungsweise eine Nachbesserung zu verlangen, um eine angemessene Vergütung der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ und der „Psychotherapeutischen Akutbehandlung“ zu gewährleisten.
Die zum Quartalsbeginn eingeführten Leistungen sollten eigentlich den Zugang zur Psychotherapie für Patienten erleichtern, waren aber dann vom erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) so gering bewertet worden, dass ihre Honorierung sogar unter den Honoraren für die genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie liegt.
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses sieht konkret vor, dass Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten seit dem 1. April für die psychotherapeutische Sprechstunde und für die psychotherapeutische Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro und bei 50 Minuten 85,50 Euro erhalten. Das sind etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie bezahlen.
Die KBV kündigte daraufhin an, Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG BB, Aktenzeichen L7 KA 22/17) einzureichen. „Der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März 2017 verstößt sowohl im Hinblick auf die Bewertung der Akutbehandlung und der Sprechstunde, als auch im Hinblick auf die Behandlung der Probatorik gegen geltendes Recht“, heißt es in der Klageschrift. Der erweiterte Bewertungsausschuss habe mit dieser Entscheidung seinen Gestaltungsspielraum überschritten, so die KBV.
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