Ärzteschaft

KV Hessen stellt Niederlassungs- und Nachwuchsförderung ein

  • Montag, 21. August 2017
/M. Schuppich, stock.adobe.com
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Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt die Förderung zur Nachwuchsgewinnung und Niederlassungsförderung, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht, zum Jahresende ein. Das hat die Vertreter­versammlung der KV am Wochenende einstimmig beschlossen. Grund sind nach Angaben der KVH die gescheiterten Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Die VV-Mitglieder folgten mit dem Votum einem Antrag des KVH-Vorstands. Erst zu Jahresbeginn hatte die KV in dem Förderprogramm „In die Praxis, fördern, los!“ neue Förderungen wie etwa die Honorarumsatzgarantie für Praxisgründer sowie Umzugs- und Kinderbetreuungszuschüsse bei einer Niederlassung in bestimmten Gebieten Hessens aufgelegt. Für das Jahr 2018 hätten Fördermittel in Höhe von bis zu 3,5 Millio­nen Euro zur Verfügung gestanden, davon 50 Prozent aus den Honoraren der niederge­las­senen Ärzte und Psychotherapeuten.

Angesichts der gescheiterten Honorarverhandlungen mit den hessischen Kranken­kassen und einer drohenden Absenkung der Honorare um 40 Millionen Euro müssten die vorhandenen Honorare in vollem Umfang der Vergütung ärztlicher und psycho­the­ra­peutischer Leistungen und deren Stützung zugutekommen, hieß es aus der KVH.

„Wir können es in Anbetracht der Honorarpolitik der Krankenkassen in Hessen jungen Kolleginnen und Kollegen derzeit nicht empfehlen, sich in Hessen niederzulassen. Deshalb ist es nur konsequent, die Förderungen zum Jahresende einzustellen. Bereits jetzt bildet Hessen gemeinsam mit Berlin das Schlusslicht im Honorarbericht der KBV“, erklärten die Vorstandvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Eckhard Starke, heute. Sie zeigten sich „froh über das starke Signal der Vertreterversammlung“.

Nach Ansicht der KV Hessen weigern sich die Krankenkassen ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Honorare im Land anzupassen. Die Verhandlungen waren kürzlich gescheitert. Die KVH hat das Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung angerufen.

may/EB

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