Ärzteschaft

KV Hessen: Gemeinsam gegen den Ärztemangel

  • Mittwoch, 13. Dezember 2017

Frankfurt am Main – Wildwuchs in der kommunalen Ansiedlungspolitik für ärztlichen Nachwuchs, eine teils schlechte Infrastruktur und fehlende honorarpolitische Anreize behindern nach Meinung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen die Erfüllung des ärztlichen Sicherstellungsauftrags in ländlichen Regionen.

„Unter solchen Voraussetzungen kann eine KV den Sicherstellungsauftrag nicht mehr allein stemmen, da sie viele Faktoren zur Bereitstellung einer breiten ambulanten medizinischen Versorgung gar nicht beeinflussen kann“, sagte KV-Vorstandschef Frank Dastych am Dienstag in Frankfurt am Main.

Versorgungskonferenz im März 2018

Sein Fazit: „Wo kein Bäcker, kein Fleischer und keine Bank mehr vorhanden sind, da will auch kein Arzt hin“. Ärzte, Kassen, Gebietskörperschaften und Landespolitik könnten das Problem nur gemeinsam lösen. Vorgestellt wurde ein „Aktionsbündnis für das ländliche Hessen“, das sich an Kostenträger, Gebietskörperschaften, Bürgermeister und Landräte sowie die Fraktionen im Hessischen Landtag richtet. Im Februar 2018 will die KV eine landesweite „Versorgungskonferenz“ durchführen.

Die Marschrichtung für ein solches Aktionsbündnis gibt die KV mit einem Themen­katalog vor. So soll ein solches Bündnis die Debatte um eine stärkere Präsenz von regionalen und Landesbehörden im ländlichen Raum, die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs und den Breitbandausbau zur digitalen Vernetzung „mit Nachdruck“ voranbringen. Auch die Verbesserung des Bildungsinfrastruktur sei ein „Schlüsselfaktor für die Attraktivität ländlicher Regionen“.  

Honoraranreize für Ärzte auf dem Land notwendig

Die Politik, so beinhaltet es der Themenkatalog, soll auf die medizinischen Ausbildungsstätten im Land einwirken, „Medizinerausbildung für die ambulante Versorgung in die Ausbildungsstrukturen verpflichtend aufzunehmen“. Nötig seien schließlich Honoraranreize, mit der die besonderen Versorgungsherausforderungen auf dem Land besser abgebildet würden, darunter die Etablierung extrabudgetärer Honorarzuschläge für Ärzte auf dem Land und in sozial benachteiligten städtischen Gebieten sowie die Abschaffung von Honorarbudgets und Regressen für den Bereich der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Grundversorgung.

Ärzten, die zwar in Städten wohnen, ihren Praxissitz aber auf dem flachen Land haben, sollten „Betriebskostenzuschläge“ erhalten, mit denen die Akzeptanz auch größerer Distanzen zwischen Wohn- und Praxisort erhöht werden kann. Bei diesen Themen stützt die KV sich auf eine von der Landesärztekammer Hessen durchgeführte Befragung unter Nachwuchsmedizinern. Die Befragten hätten als Kriterien für einen späteren Arbeitsplatz unter anderem eine hohe Lebensqualität, Wohnortnähe und gute Bezahlung ihrer Tätigkeit angegeben.  

Unkoordinierte Vorgehensweise bei Ansiedlungen

Scharfe Kritik übte der KV-Vorstandschef an einem „Wildwuchs“ in der kommunalen Ansiedlungspolitik, wie sie von Bürgermeistern und Landräten in strukturschwachen Gegenden betrieben würden. Dastych: „Die machen, was sie wollen und jagen sich mit unkoordinierten Anreizen untereinander die wenigen vorhandenen Kandidaten für einen Praxissitz ab, statt sich abzusprechen und sich mit uns an einen Tisch zu setzen.“ Auch seien zu viele kleine Krankenhäuser am Netz. Sie würden wertvolle „ärztliche Ressourcen“ binden, die viel eher in der ambulanten Versorgung benötigt würden.

Anfang Dezember hatte die Vertreterversammlung der KV Hessen ihren im Sommer gefassten Beschluss zur Einstellung der Förderung des medizinischen Nachwuchses aufgehoben. Zu dem seinerzeitigen Förderstopp kam es, nachdem die Honorar­verhandlungen mit den Krankenkassen aus KV-Sicht unbefriedigend endeten und vor dem Schiedsamt landeten. Jetzt hätten die KV-Vertreter grünes Licht gegeben, das „gut nachgefragte“ Programm der Studentenakademie oder die Nachwuchswerbe­maß­nahmen an den hessischen Universitäten wieder aufzunehmen.

Die Mitfinanzierung der Ansiedlungsförderung für Ärzte durch die KV bleibt hingegen auf Eis. Rund ein Drittel dieser Förderung lande in dem Alterssegment von 51 bis 60 Jahren. „Hier ist absehbar, dass eine Versorgung immer nur für kurze Zeit sichergestellt werden kann.“ Überdies befänden sich einzelne Bundesländer und KVen mittlerweile in einem „Förderkreislauf“, der immer mehr Fahrt aufnehme und zu einem regelrechten „Überbietungswettbewerb“ um das immer knapper werdende Gut Arzt“ führe, anstatt den strukturellen Ursachen des Ärztemangels zu begegnen. 

litt

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