KV Thüringen weitet Niederlassungsförderung aus
Weimar – Im Kampf gegen Lücken bei der medizinischen Versorgung wird die Förderung für niederlassungswillige Ärzte in Thüringen erweitert. Künftig sollen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen auch Praxisgründungen oder -übernahmen in statistisch nicht als unterversorgt geltenden Regionen, in denen trotzdem Ärzte fehlen, finanziell unterstützt werden.
„Wir orientieren unsere Niederlassungsförderung damit stärker an den Bedürfnissen der Patienten“, erklärte Annette Rommel, Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen. Man wolle Arztpraxen dort erhalten oder neu entstehen lassen, wo sie von den Patienten benötigt würden. „Dem tragen die gesetzlichen Regelungen bisher nur in unzureichendem Maße Rechnung“, so Rommel.
Mit der Neuerung geht die KV daher über das gesetzliche Maß hinaus. Dies sieht eine solche Förderung bislang nur in offiziell nicht hinreichend ausgestatteten Regionen hervor. In Thüringen arbeiten 4.000 Ärzte und Psychotherapeuten in der ambulanten medizinischen Versorgung. Als unterversorgt gilt eine Region, wenn dort weniger als 75 Prozent der möglichen Hausarztsitze beziehungsweise 50 Prozent der möglichen Facharztpraxen besetzt sind. Berechnungsgrundlage ist die jeweilige Einwohnerzahl.
In Thüringen gibt es schon viele Fördermöglichkeiten für Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen wollen. Dazu gehören etwa Investions- oder Honorarzuschüsse. Die KV stellt dafür nach eigenen Angaben in diesem Jahr 5,3 Millionen Euro zur Verfügung. Eingerechnet sind dabei auch 750 000 Euro aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2014 fördert auch das Land mit einem eigenen Programm die Niederlassung von Ärzten in ländlichen Regionen mit - laut KV - bislang 500.000 Euro.
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