Ärzteschaft

KV Hessen verpflichtet Ärzte zur Meldung offener Termine

  • Mittwoch, 19. Dezember 2018
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Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen verpflichtet ab Januar 2019 24 Facharztgruppen sowie Psychotherapeuten, freie Termine an die Terminservicestelle (TSS) zu melden.

„Wir müssen leider weiterhin feststellen, dass die Bereitschaft, Termine an die TSS zu melden, drastisch gesunken ist und sich auf immer weniger Praxen beschränkt“, schreiben die KV-Vorstände Frank Dastych und Eckhard Starke in einem Rundbrief an die hessischen Ärztinnen und Ärzte. Diese haben die Mitteilung offenbar gar per Einschreiben von der KV zugestellt bekommen.

Darin fordert die KV die Niedergelassenen eindringlich auf, künftig mehr Termine zu nennen. „Es fehlt an Terminen und wir können unse­rem gesetzlichen Auftrag, Termine in den vorgeschriebenen Fristen zu vermitteln, zusammen mit unserem Anspruch, das ausschließlich bei Mitglie­dern der KV Hessen zu tun, so nicht mehr nachkommen“, heißt es. Zudem beklagen die Vorstände, dass die KV-Mitarbeiterinnen von den Praxen „mehr als unfreundlich abgewiesen wurden“.

Der KV-Vorstand warnt vor den Konsequenzen: „Die Gefahr einer Umsteuerung in den stationären Sektor wird immer wahr­ scheinlicher.“ Ebenso würden die Termin­meldungen seitens der KV überprüft. Freie Terminkontingente für das Jahr 2019 sollen noch bis Ende Dezember 2018 an die KV gemeldet werden. „Natürlich sind spätere Änderungen, zum Beispiel wegen geänderter Urlaubsplanung in Absprache mit der TSS, noch möglich“, heißt es in dem Schreiben.

Werde die Kooperation der Vertragsärzte besser, könne sich der Vorstand vorstellen, die Verpflichtung zur Terminmeldung in sechs Monaten wieder aufzuheben, kündigen sie in dem Brief an.

may/bee

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