Politik

Bundesärztekammer regt Steuermittel für erweiterte Terminservicestellen an

  • Donnerstag, 16. August 2018
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Berlin – Die neuen erweiterten Aufgaben der momentanen Terminservicestellen können nicht alleine durch eine Leistungsvergütung der Krankenkassen abgedeckt werden. Dieser Ansicht ist die Bundesärztekammer (BÄK). Sie mahnt daher an, die Kosten auch aus Steuermitteln zu decken, wie es in einer aktuellen Stellung­nahme der BÄK zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hervorgeht.

Grundsätzlich bewertet es die BÄK positiv, dass die bisherigen Terminservicestellen zu einer neuen Servicestelle mit erweiterten Aufgaben weiterentwickelt werden sollen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Stellen von April 2019 an rund um die Uhr erreichbar sein sollen.

Sie sollen dann auf Grundlage einer Priorisierung auch während der Sprechstunden­zeiten unmittelbar ärztliche Versorgung im Notfall vermitteln – entweder in eine offene Arztpraxis, eine Portal- beziehungsweise Bereitschaftsdienstpraxis oder in eine Notaufnahme. Bei lebensbedrohlichen Notfällen soll der Anrufer an die Notrufnummer 112 weitergeleitet werden.

Dies ist laut BÄK ein wichtiger Schritt hin zu einer sektorenübergreifenden Akut- und Notfallversorgung. Der Gesetzentwurf greife wichtige Punkte auf, die sich in den Konzepten der BÄK, anderer ärztlicher Organisationen und des Sachverständigenrates zu diesem Thema wiederfänden.

Die BÄK regt aber auch an, die Arbeit der Servicestellen zu evaluieren. „Das Bundes­ministerium für Gesundheit evaluiert die Inanspruchnahme der Terminservicestelle und die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen, insbesondere in Bezug auf die Weiterleitung an die verschiedenen Versorgungseinrichtungen, die Fehlleitung von Patienten und die Inanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser bis Ende 2021 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards“, macht die BÄK einen konkreten Forumlierungsvorschlag.

Auf Zustimmung der Ärzteschaft trifft das Vorhaben, bestimmte Leistungen künftig extrabudgetär zu vergüten. „Mit dem Einstieg in die Entbudgetierung greift die Koalition wesentliche Forderungen der Ärzteschaft auf“, teilt die BÄK mit.

Auf klare Ablehnung stößt hingegen die geplante Ausweitung der Mindestsprech­stunden­zeiten von 20 auf 25 Stunden pro Woche und die verpflichtenden fünf Stunden als sogenannte offene Sprechstunden. „Die Arbeitsbelastung von Ärzten ist bereits heute überdurchschnittlich hoch“, erinnert die BÄK.

Sie kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf keine Maßnahmen gegen den Ärztemangel enthalte. „So ist der Masterplan Medizinstudium 2020 weiterhin nicht umgesetzt, zudem müssen die Zulassungsbedingungen zum Medizinstudium verbessert sowie mehr Studienplätze geschaffen werden“, fordert die BÄK.

hil

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