Ärzteschaft

KV Nordrhein setzt Reform des ärztlichen Notdienstes 2016 aus

  • Montag, 11. April 2016

Düsseldorf – In Nordrhein wird es in diesem Jahr keine weiteren Schritte zur Reform des ambulanten ärztlichen Notdienstes geben. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) entschieden. Damit bleibt es der noch in diesem Jahr zu wählenden neuen Vertreterversammlung überlassen, die weiterhin geltenden Beschlüsse zur Reform zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.

Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, ging in seinem Bericht auf das Thema Notdienst und auf offene Fragen bei der Planung und Umsetzung der Reform ein. Im Augenblick sei die beschlossene gemeinsame Notdienstordnung von KV und Ärzte­kammer Nordrhein noch nicht vom Landesgesundheitsministerium genehmigt, daher sei die Einführung weiterer zentraler Standorte für die fachärztlichen Notdienste derzeit nicht möglich. Zudem gebe es in den Regionen weiteren Abstimmungsbedarf, zum Beispiel fehle nach wie vor ein Konsens zur Anzahl und zu genauen Standorten von Notdienstpraxen in der Modellregion Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, in der eine enge Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Bereich im Notdienst erprobt werden soll.

Die jetzige Entscheidung bedeutet aber laut der KV nicht das Aus für die Notdienst­reform. „Wir haben die Reform aus sehr triftigen Gründen beschlossen. Diese Gründe, unter anderem eine Homogenisierung der Dienstbelastung, eine bessere Kosten­kontrolle und ein einheitliches, flächendeckendes Angebot an fachärztlichen Not­diensten, müssen auch in künftiger Umsetzung eine zentrale Rolle spielen“, sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Frank Bergmann.

Die KV-Vertreterversammlung hatte sich im Februar 2015 auf eine umfassende Reform des ärztlichen Notdienstes geeinigt. Danach sollte es künftig statt bisher 61 nur noch 41 allgemeine Notdienstpraxen geben, sowie 15 kinderärztliche Notdienstpraxen und jeweils fünf HNO- und augenärztliche Notdienstpraxen. Ärzte sollten in Zukunft maximal 50 Stunden im Jahr Bereitschaftsdienst leisten.

hil

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