KV Nordrhein fordert Klarheit über ambulante Mindestversorgung im Krisenfall

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) fordert, die Rolle der KVen und der ambulanten Versorgung allgemein für den Kriegs- und Krisenfall rechtssicher zu definieren.
„Das ambulante System ist im Krisenfall unverzichtbar. Doch wenn die Krise kommt, haben wir nach wie vor keine gesetzlich definierte Rolle“, warnte der Vorstandsvorsitzende der KV, Frank Bergmann, auf dem zweiten Sicherstellungsgipfel der KV. Zu dem Treffen waren 100 Gäste aus Kommunen, Ärzteschaft, Landespolitik und Bundeswehr nach Düsseldorf gekommen.
„Unser Sicherstellungsauftrag endet nicht, wenn die Krise beginnt“, betonte Bergmann. Die KVen sollten daher mit ihrem Know-how in die regionalen Krisenstäbe eingebunden werden – „mit klaren Befugnissen, verbindlichen Strukturen und einem rechtssicheren Rahmen für die Praxen“, so der KV-Vorsitzende.
Dass es sich bei der Absicherung des Gesundheitssystems für den Krisenfall nicht um Gedankenspiele handelt, betonte Dirk Suchanek, Leiter des Referats Krankenhausförderung und Krisenvorsorge der Krankenhäuser im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium: „Ein Bündnisfall ist in naher Zukunft ein realistisches Szenario. Darauf müssen sich alle Beteiligten vorbereiten“, warnte er. Das Ministerium habe dazu eine Koordinierungsgruppe „Krisenfeste Gesundheitsversorgung in NRW“ eingerichtet.
Generalstabsarzt Jürgen Meyer vom Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr betonte, der Sanitätsdienst der Bundeswehr könne im Verteidigungsfall nur funktionieren, wenn zivile und militärische Akteure eng zusammenwirkten.
Für die stationäre Versorgung sei laut Meyer bereits ein Konzept entwickelt worden: ein regional gegliedertes System, das Verwundete und Kranke gezielt auf zivile und militärische Strukturen verteile. Im ambulanten Bereich gingen die Sanitätsunterstützungszentren der Bundeswehr jetzt auf die KVen zu, um verbindliche Verfahren zu etablieren und gemeinsam zu üben. Verbindliche Rahmenbedingungen seien aber noch zu definieren, so Meyer.
Bergmann machte deutlich, dass die Krisenorganisation ein aktuelles Lagebild der ambulanten Versorgung in Echtzeit benötige. Dabei gehe es zum Beispiel um die Fragen, welche Praxen verfügbar seien und wo Personalausfälle die Versorgung gefährdeten.
Die technische Infrastruktur dafür müsse geschaffen und in übergeordnete Lagebilder integriert werden. Außerdem fehle bislang eine rechtssichere Definition der ambulanten Mindestversorgung: „Welche Leistungen müssen aufrechterhalten werden, welche können zurückgestellt werden? Ohne diese Klärung können wir von unseren Mitgliedern keine Krisenvorsorge erwarten“, so Bergmann.
Er mahnte zudem eine enge Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung an. Krankenhäuser und Praxen dürften im Krisenfall nicht getrennt agieren. Nötig sei vielmehr eine klare Aufgabenteilung und ein systematischer Informationsaustausch zwischen KVen, kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken – dies sei eine Lehre aus der Pandemie und der Flut im Ahrtal, so Bergmann.
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