Apotheken bereiten sich auf Grippeschutzimpfungen vor

Berlin – Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie einen Lehrplan für die Schulung der Apotheker verabschiedet.
„Bislang sind nur rund 35 Prozent der Bundesbürger ab 60 Jahren gegen Grippe geimpft“, erklärte der BAK-Präsident Andreas Kiefer heute in Berlin. „Wünschenswert wären 75 Prozent – es bleibt also noch viel zu tun“, sagte er.
Die Leitlinie ist laut der BAK die wissenschaftliche Grundlage für Verträge über Pilotprojekte. Diese Verträge mit den Krankenkassen können Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln. Zudem enthalte das Infopaket der BAK praktische Hilfen für die Impfungen in Apotheken und Vorgaben für die Schulungen der Apotheker.
„Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken dürfen ausschließlich von approbierten Mitarbeitern mit entsprechender zusätzlicher Qualifikation vorgenommen werde“, heißt es in der Leitlinie. Diese werde durch eine Schulung erworben.
Nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal könne den Apotheker bei der Impfung unterstützen. Die Delegation der Tätigkeit an approbierte Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation sei aber nicht gestattet.
Seit März 2020 dürfen Apotheker im Rahmen von Modellvorhaben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen Grippe impfen. Ärztliche Verbände haben sich in den vergangenen Monaten immer wieder dagegen ausgesprochen, in Apotheken zu impfen.
Nur Ärzte würden den umfassenden und gesamten Gesundheitszustand ihrer Patienten kennen, hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, im vergangenen Herbst betont. Zur Impfung gehöre auch eine Anamnese, Aufklärung und der Ausschluss von Kontraindikationen, erinnerte er.
Auch der Deutsche Ärztetag hat sich dagegen ausgesprochen, dass auch Apotheker impfen sollen. „Apotheker verfügten nicht über die hierfür notwendigen Kompetenzen“, stellte der Ärztetag bereits 2019 klar.
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