Länder decken nur die Hälfte des Krankenhausinvestitionsbedarfs

Berlin – Die Bundesländer müssen mehr Geld in die Krankenhäuser investieren. Dafür setzen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein.
Gemeinsam haben die Verbände einen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen erstellt. Er soll umreißen, welche Mittel die Häuser benötigen. Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre.
„Die Bundesländer decken seit Jahren aber nur die Hälfte dieses Bedarfs ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind“, kritisieren die Verbände.
Diese Unterfinanzierung erschwere den Erhalt und Ausbau der Häuser und führe dazu, dass wichtige Investitionen ausbleiben, zum Beispiel in Cybersicherheit, Klimaschutz, eine Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und anderem.
„Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten“ fordern der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die DKG.
Die duale Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland sieht vor, dass die Krankenkassen die laufenden Kosten tragen, zum Beispiel für die medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Krankenhäusern eingeflossen.
Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.
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