Länder gegen Umbaupläne der Kassenlandschaft

Berlin – Die Länder haben sich heute einstimmig im Bundesrat gegen die im Referentenentwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verankerten Regelungen gewendet, mit denen die Krankenkassen bundesweit geöffnet werden sollen. Dies beträfe vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen und würde den Ländern die Aufsicht über die Kassen entziehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Sie begrüße es sehr, dass sich die 16 Länder geschlossen dagegen wehrten, dass regionale Kompetenzen der Länder und der Selbstverwaltung zur Gestaltung der Versorgung beschnitten würden, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden dem Geist des Koalitionsvertrags widersprechen, die Länder zu stärken, um passgenaue Versorgung vor Ort zu organisieren. „Herr Spahn sollte den Beschluss der Länder ernst nehmen, die betreffenden Passagen im Gesetzentwurf streichen und von weiteren Zentralisierungen im Gesundheitswesen absehen“, sagte sie heute.
Aus Sicht von Prüfer-Storcks sind es gerade die regional verankerten Kassen, die wichtigen Anteil daran hätten, eine Versorgung nach regionalen Gesichtspunkten und aus lokalen Bedarfen heraus mit den Ländern zu organisieren.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) habe „erwiesenermaßen keinen Einblick in regionale Versorgungsbedarfe und erschwert durch seine Aufsichtstätigkeit innovative Versorgungsmodelle“, sagte sie. Mit seinem Gesetzentwurf stärke Spahn den Preiswettbewerb und schwäche den Versorgungswettbewerb der Krankenkassen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: