Länder wollen Transparenzgesetz im Vermittlungsausschuss erneut beraten lassen

Berlin – Das Transparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird möglicherweise zu Beratungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in einer Sitzung vorgestern mit großer Mehrheit beschlossen. Die entsprechende Vorlage zur Empfehlung an das Plenum des Bundesrates liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Demnach soll in der nächsten Plenumssitzung am 24. November darüber entschieden werden, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um eine „grundlegende Überarbeitung" des Gesetzes zu erreichen. Vor allem sollen erste Daten für das Register nicht wie beschlossen im Mai 2024 erhoben werden, sondern deutlich später.
Zwar begrüße der Bundesrat das grundsätzliche Vorhaben, die Transparenz in der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings werde dies mit dem Mitte Oktober verabschiedeten Gesetz „nicht erreicht“, heißt es in der Vorlage weiter. So werde mit der vorläufigen Zuteilung von Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern die geplanten zentralen Punkte der Krankenhausreform vorweggenommen, begründen die Länder ihre Ablehnung.
„Die vorläufige Ausweisung von Leistungsgruppen bringt weiterhin das Risiko bei den Patientinnen und Patienten Verunsicherung auszulösen, wenn die im Transparenzverzeichnis veröffentlichte Zuordnung von Leistungsgruppen am Ende nicht mit den Leistungsgruppenzuteilungen der Krankenhausplanungsbehörden der Länder übereinstimmt“, schreiben die Länder weiter.
Sorge um Fehlsteuerung
Außerdem sorgen sie sich, dass es durch die Veröffentlichung des Transparenzregisters zu einer „Fehlsteuerung“ von Patientinnen und Patienten an die Schwerpunkt- und Maximalversorger komme.
„Vor diesem Hintergrund hält es der Bundestag für entscheidend, zumindest sicherzustellen, dass die Darstellung der Leistungsgruppen im Transparenzverzeichnis auf den tatsächlichen Zuweisungen der Leistungsgruppen durch die dafür zuständigen Länder beruhen.“
Die Datenübermittlung seitens der Krankenhäuser soll deutlich später starten, die Bürokratie bei der Meldung der Daten solle möglichst gering gehalten werden und sich vor allem aus den „bereits zur Verfügung stehenden Daten“ zusammensetzen.
Auch fordern die Länder, dass den Krankenhäusern bei Klagen gegen die Veröffentlichung im Verzeichnis mehr Rechtsmittel gegeben werden. Es müssen schon vor der Klage vor Sozialgerichten „geeignete Vorinstanzen für frühzeitige Beanstandungsmöglichkeiten installiert“ werden.
Überbrückungshilfe dringend geboten
In dem Entschließungsantrag fordern die Länder auch, dass es eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität geben müsse. „Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.“
Anfang der Woche hatte die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bundeskanzler auch über dieses Thema gesprochen, allerdings wurde kein Beschluss gefasst. Die Länder fordern fünf Milliarden Euro mehr vom Bund für das kommende Jahr.
Anders als der Gesundheitsausschuss des Bundesrates erklärt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden soll. Vielmehr fordern die Mitglieder dieses Ausschusses, dass der Bundesrat im Plenum am 24. November den Beschluss fasst, dass die geplante Darstellung von Qualität genügend Orientierung bietet.
„Der Bundesrat bittet daher, in der praktischen Umsetzung und gegebenenfalls bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind, und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Um den Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz zu beschäftigen, reicht eine einfache Mehrheit von 35 Stimmen im Bundesrat.
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