Politik

Erweitertes Transparenz­verzeichnis soll im Mai 2024 starten

  • Mittwoch, 18. Oktober 2023
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags /Maybaum
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags /Maybaum

Berlin – Das Krankenhaustransparenzverzeichnis soll zum 1. Mai 2024 veröffentlicht werden. Zudem sind weitere Daten wie etwa Zertifizierungen, Notfallstufen und Informationen über beschäftigte He­bammen für die Veröffentlichung vorgesehen.

Das sehen Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP zum Krankenhaustransparenzge­setz vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Über die Änderungen diskutierte heute auch der Gesund­heitsausschuss im Bundestag. Am morgigen Donnerstag ist außerdem die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag angesetzt.

Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, die Onlineübersicht zum 1. April 2024 zu veröffentlichen. Die Ver­schiebung ermöglicht allerdings notwendige Vorarbeiten zur Veröffentlichung und insbesondere auch die erforderliche Datenaufbereitung, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte diese Verschiebung zudem vor einigen Tagen den Bundesländern per Brief angekündigt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hatte Ende September im Gesundheitsausschuss für eine Verschiebung des Starts plädiert und eine Veröffentlichung zum 1. Juni 2024 gefordert.

Ebenfalls von Lauterbach bereits per Brief angekündigt, soll die Fallzahl der erbrachten Leistungen in den einzelnen Krankenhäusern bis zum 30. September 2024 je nach Fachabteilung aufgeschlüsselt werden. Ab dem 1. Oktober 2024 soll dies je nach zugeordneten Leistungsgruppen erfolgen.

Unklar ist jedoch, ob bis zu diesem Zeitpunkt alle Bundesländer ihre jeweiligen Krankenhausstandorte allen künftig geplanten Leistungsgruppen zugeordnet haben werden. Einige Länder hatten diesen Zeitplan bereits angezweifelt.

Zudem heißt es in den Änderungsanträgen, dass die Arbeiten zur Entwicklung des Leistungsgruppengroupers bis zum 30. September 2024 abzuschließen sind. Dieser Grouper wird gerade gebaut und ist nötig, um die Zuordnungen der Krankenhausstandorte und Bereiche zu den Leistungsgruppen vorzunehmen.

Zudem soll darüber hinaus ab Oktober 2024 die Fallzahl der für Patienten besonders relevanten erbrachten Leistungen, die das InEK im Einvernehmen mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Ge­sundheitswesen (IQTIG) bestimmt, veröffentlicht werden. Das IQTIG ist für die Aufbereitung und Veröffentli­chung der Daten vorgesehen.

Notfallstufen, Zertifikate und Mindestmengen

Weiter sollen zusätzliche Daten über das Verzeichnis veröffentlicht werden. Dazu zählen den Änderungsanträ­gen zufolge auch Informationen über Qualitätssiegel und Zertifikate, wie bespielweise zertifizierte Krebszent­ren, die jeweiligen Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die Erfüllung der vom G-BA beschlossenen Mindestmengen. Diese Aufnahme weiterer Daten hatten Sachverständige Ende September im Gesundheitsausschuss gefordert.

Die Änderungsanträge sehen zudem auch die Aufnahme der Informationen über beschäftigte Hebammen im Kreißsaal sowie auf den bettenführenden Stationen vor. Bei der Veröffentlichung der ärztlichen Personal­zahlen soll die jeweilige Schwerpunktbezeichnung ergänzt werden.

„Die Veröffentlichung dieser detaillierten Informationen trägt dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einen umfassenden Überblick über die Fachkompetenzen der in einem Krankenhaus beschäftigten Ärztinnen und Ärzte verschaffen können“, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge.

Neu ist außerdem, dass das IQTIG Bewertungen zu den vorliegenden Informationen vornehmen soll. Diese könnten etwa verständliche Beschreibungen zur patientengerechten Aufklärung beinhalten. Außerdem soll das IQTIG prüfen, welchen Einfluss die personelle Ausstattung weiterer im Krankenhaus tätiger Gesund­heits­berufe und der jeweilige Anteil von Leiharbeit von Ärzten und Pflegepersonal auf die Qualität der Versorgung hat.

Das Institut soll demnach untersuchen, welche weiteren Daten für diese Untersuchung notwendig sind und erhoben, beziehungsweise gemeldet werden müssten. Bis Ende 2024 soll das BMG über diese Prüfung ent­sprechend unterrichtet werden. Hintergrund ist eine mögliche Weiterentwicklung des Portals.

Unterjährige Aktualisierung und Schnittstelle geplant

Zudem heißt es in den Änderungsanträgen, dass das Verzeichnis auf Grundlage der stets aktuellsten Daten aktualisiert werden soll. Auch unterjährig übermittelte Daten von Krankenhäusern sollen unverzüglich für die Aktualisierung des Verzeichnisses genutzt werden. Zudem soll die Nutzung des Verzeichnisses durch die Öffentlichkeit untersucht werden.

Ab Januar 2026 sollen die veröffentlichten Daten zudem über eine technische Schnittstelle öffentlich und entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus sehen die Änderungsanträge eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes von 230 auf 250 Euro vor. Auch das hatte Lauterbach per Brief an die Länder bereits angekündigt. Dieses Pflegebudget wurde in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht. Von 146,55 Euro seit März 2020 bis zuletzt auf 230 Euro seit dem 1. Januar 2023.

Entsprechende Liquiditätsprobleme sollen durch diese Erhöhung vermieden werden, heißt es in der Begrün­dung. Das Pflegeentgelt wird zuzüglich der übrigen Betriebskosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip an die Krankenhäuser ausbezahlt. Der Wert wird abhängig vom Pflegeerlös pro Tag und der Verweildauer im Krankenhaus berechnet.

Es bleibt dabei, dass Krankenhäuser bis spätestens zum 15. Januar 2024 Informationen über das Krankenhaus sowie die Anzahl der aufgestellten Betten und Intensivbetten plus Informationen über das beschäftigte ärzt­liche Personal an das InEK übermitteln sollen. Weitere Meldungen sollen vierteljährlich erfolgen. Alle weite­ren Daten des vorangegangenen Jahres inklusive der neuen Informationen über Hebammen werden wie üblich jährlich zum 31. März, erstmalig also Ende März 2024, an das InEK übertragen.

cmk

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