Landarztquote passiert Landtag in Rheinland-Pfalz

Mainz – Die Landarztquote für Medizinstudierende in Rheinland-Pfalz ist beschlossene Sache. Der Landtag in Mainz verabschiedete gestern mit den Stimmen der Regierungskoalitionen von SPD, FDP und Grünen und der AfD-Fraktion das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung. Die Vertreter der CDU votierten gegen das Gesetz.
Die Ampel-Koalition will damit dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken. Das Gesetz sieht vor, dass 6,3 Prozent aller Medizin-Studienplätze an Bewerber gehen, die sich später zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet mit drohender Unterversorgung verpflichten. Hinzu kommen 1,5 Prozent, die sich für eine Beschäftigung im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verpflichten. Wer die Verpflichtung nicht einhält, muss eine Vertragsstrafe zahlen.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, die Quote setzten wichtige Impulse. Über zehn Jahre bringe das Gesetz immerhin 260 Medizinstudierende in Praxen auf dem Land. Die CDU-Abgeordnete Hedi Thelen sagte, es sei erst frühestens 2031 mit dem ersten „Quoten-Landarzt“ zu rechnen. Dabei sei die Lage schon heute in einigen Regionen „dramatisch“.
Im Frühjahr vorgelegten Daten des Bundesärzteregisters zufolge sind 18,9 Prozent aller Hausärzte in Rheinland-Pfalz, die derzeit eine Kassenzulassung haben, 65 Jahre oder älter. Der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zufolge müssen bis 2022 rund 1.600 Hausärzte im Land ersetzt werden.
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