Landesärztekammer Hessen fordert Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe

Frankfurt – Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben das Bundesgesundheitsministerium und die Länderministerien in einer Resolution aufgefordert, Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe zu ergreifen. Die Delegierten fordern insbesondere ein Register zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen.
„Die Versorgung der Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten und Impfstoffen ist in einzelnen Bereichen bereits jetzt akut gefährdet! Exemplarisch seien hier die beiden Produkte zur Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio in der Viererkombination genannt“, heißt es in der Resolution. Die Kammer nennt als weitere Beispiele aus den vergangenen Monaten Lieferausfälle beim Impfstoff gegen Masern/Mumps/Röteln, den totalen Ausfall des Chemotherapeutikums Melphalan im Jahr 2016 und des Breitspektrumantibiotikums Piperacillin plus Tazobactam.
„Lieferengpässe von wichtigen Medikamenten und Impfstoffen führen in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend zu einem medizinischen Versorgungsengpass“, warnen die Kammerdelegierten. Ursache hierfür sei häufig eine Monopolisierung der Produktion sowie die Herstellung der Wirkstoffe außerhalb der EU. Die Politik müsse daher über eine Änderung des Arzneimittelgesetzes ein verpflichtendes, sanktionsbewehrtes Register zur Verfügbarkeit von versorgungsrelevanten Wirkstoffen installieren, fordern die Kammerdelegierten.
Bei Produktionsausfällen oder anderen Lieferengpässen müssten Pharmaunternehmen unverzüglich eine Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) abgeben und parallel hierzu Medikamentendepots aufbauen, um die Patientenversorgung zumindest mittelfristig sicherzustellen. „Gleichzeitig muss politisch darauf hingewirkt werden, dass die Medikamenten-/lmpfstoffproduktion durch mehrere – in der EU angesiedelte – Produktionsstätten jederzeit voll umfänglich sichergestellt ist“, heißt es in der Resolution.
Meldepflicht im Gespräch
Das BfArM veröffentlicht im Internet auch jetzt bereits eine Liste nicht lieferbarer Arzneimittel. Diese ist aber häufig nicht vollständig, weil Pharmahersteller bislang nicht verpflichtet sind, Lieferengpässe oder Lieferausfälle anzuzeigen. „Sollte es häufiger vorkommen, dass uns Versorgungsengpässe nicht gemeldet werden, dann brauchen wir nach meiner Überzeugung eine Meldepflicht“, sagte auch der BfArM-Präsident Karl Broich im August dieses Jahres. Die Pharmaunternehmen hätten sich aber verpflichtet, Lieferengpässe für versorgungsrelevante Arzneimittel zu melden.
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